Für Sie kommt die Altersrente für schwerbehindete Menschen in Betracht. Da die Schwerbehinderung von wenigstens 50% bereits am 16.11.2000 vorlag und Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, wird die Rente ab dem 60. Lebensjahr abschlagsfrei gezahlt. Zusätzlich muss natürlich die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.
Bei der Rentenberechnung werden stets alle Beiträge bis zum Leistungsfall/Rentenbeginn berücksichtigt.