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Rentenberechnung

von Hubert01.10.2007 | 13:05
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3 Antworten

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Ich bin am 8.6 1950 geboren,habe seit August 1997 eine Schwerbehinderung von 60 Prozent,die jetzt auf Unbefristet Gültig ausgestellt ist.Ich arbeite schon seit April 1964 immer durch und trete ab 1.1.2008 meinen 2.Teil der Altersteilzeit an.Im Juni 2010,werde ich 60 Jahre alt und meine Frage ist...wird die Rente mit dem bis zu diesem Alter eingezahlten Beitrag ausgerechnet,oder mit dem Alter von 65 Jahren und mit welchem Abzug an Prozente. mfG Hubert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Sie kommt die Altersrente für schwerbehindete Menschen in Betracht. Da die Schwerbehinderung von wenigstens 50% bereits am 16.11.2000 vorlag und Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, wird die Rente ab dem 60. Lebensjahr abschlagsfrei gezahlt. Zusätzlich muss natürlich die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.

Bei der Rentenberechnung werden stets alle Beiträge bis zum Leistungsfall/Rentenbeginn berücksichtigt.

2 Antworten

Tomam 01.10.2007 | 13:31
Die Rente wird mit den Beiträgen berechnet, die bis zum Rentenbeginn eingezahlt sind (keine Hochrechnung auf ein anderes Lebensalter) Da sie aber vorm 16.11.50 geboren sind und schon vor dem 16.11.2000 schwerbehindert, bekommen sie aber wenigstens bei der Rente mit 60 keine Abzüge mehr
Schiko.am 01.10.2007 | 22:18
Die altersteilzeit ab 1.1.2008 als 2. teil der altersteil- zeit können sie vergessen. Dies deswegen, weil sie vor dem 16.11. 1950 geboren, aber auch bereits am 16.11. 2000 mindestens 50% be- hinderung anerkannt wurde, die auch noch am 60. ge- burtstag sicher noch gilt. Die erforderlichen 35 beitragszeiten haben sie ja schon bestätigt. In der tat, sie können ab 1.7. 2010 die rente ohne ab- schlag beziehen, bezahlte beiträge bis ende juni 2010 werden renten anrechend berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen.
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