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Experten-Antwort

Rentenberechnung bei Umwandlung in vorgez. Altersrente

von Baumann Oliver24.03.2015 | 20:44
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2 Antworten

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Hallo, ich bin 1952 geboren, verfüge über mehr als 35 Vers.jahren und bin seit ca. 8 Jahren voller Erwerbsminderungsrentner, seit Rentenbeginn habe ich nichts mehr dazuverdienen können. Meine Frage lautet falls ich nun zum 01.03. umwandle in die Altersrente für schwerbeh. Menschlen, da ich auch über die unbefristetre Schwerbehinderteneingenschaft verfüge, ändert sich dann etwas an der Höhe dieser vorgez. Altersrente oder sind des weiterhin die gleichen Bezüge. Im voraus herzlichen Dank Oliver Baumann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Höhe der vorgez.Altersrente ändert sich nichts.Wie bereits von W*lfgang ausführlich und richtig erläutert gibt es keine Minderung/Erhöhung der folgenden Altersrente. Es werden weiterhin die gleichen Bezüge gezahlt –nur als Altersrente für schwerbehinderte Menschen-.

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1 Antworten

W*lfgangam 24.03.2015 | 22:07
Hallo Oliver Baumann, Sie können sicher sein, dass die Altersrente nicht kleiner wird - auch wenn sich durch die komplette Neuberechnung der Rente zunächst/oft ein kleiner Betrag ergeben würden. Die früher mal ermittelten persönlichen Entgeltpunkte (PEP) sind 'besitzgeschützt' und gelten auch für unmittelbare Folgerenten. Die Erwartung in eine höhere Altersrente (jetzt kommt die 'richtige' Rente, der Abschlag fällt weg) ist nahezu zu 100 % falsch. Die EM-Rente ist eigentlich schon höher im Zeitpunkt der Festsetzung, als eine künftige Altersrente, da bereits bis zum 60. Lbj. Zeiten hinzugerechnet _und_ bewertet worden sind (PEP eben), die nie erarbeitet worden sind ...ein Ausgleich für gesundheitlich bedingte Fehlzeiten - was auch Sinn/und richtig der EM-Rente ist. Wenn Sie es genau wissen wollen - bevor Sie den Antrag auf Umwandlung/Neufeststellung stellen - fordern Sie ein Probeberechnung zum Tag X zu dieser Altersrente an. Gruß w.
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