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Experten-Antwort

Rentenberechnung volle em-rente

von Petra Albrecht23.05.2017 | 22:01
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hallo zusammen, ich beziehe seit 2010 eine volle ererbsminderungsrente. ich habe vor kurzem gelesen, kann mich aber nicht mehr genau erinnern, dass ein in den letzten jahren vor rentenbeginn vermindertes einkommen nicht in der rentenberechnung berücksichtigt wird, bei mir war der fall der, dass ich nach der krankheit meinen job verlor und nur minder bezahlte stellen fand bzw. arbeitslos war. weiß hierüber jemand bescheid?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gesetzliche Neuregelungen gelten immer nur für "Neurentner". Die von Ihnen angesprochene gesetzliche Änderung wurde zum 01.07.2014 eingeführt. Da Sie bereits seit dem Jahr 2010 eine Rente beziehen, können Sie von dieser Neuregelung nicht profitieren.

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13 Antworten

W*lfgangam 23.05.2017 | 22:22
Hallo Petra Albrecht, ja ...gilt aber nicht für Altfälle/laufende EM-Renten. Genauso weiß auch Bescheid, das EM-Renten früher nur BU/EU-Renten hießen und nur bis 55 hochgerechnet worden sind, während Ihre Rente schon bis 60 eine Zurechnungszeit enthält, ggf. demnächst sogar bis 65. 'Entpflichten' Sie sich von Ihrer Rente, und Sie werden vielleicht zeitnah nach aktueller Rechtslage 'berechnet' – wunschgemäß werden Sie auch auf eine Invalidenrente zu Kaisers Zeiten zurückgesetzt, wenn eine adäquate Teilrente für Sie akzeptabel ist ;-) Gruß w.
Jeanyam 24.05.2017 | 08:07
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
weiß hierüber jemand bescheid?
Hallo Petra Albrecht, ja ...gilt aber nicht für Altfälle/laufende EM-Renten. Genauso weiß auch Bescheid, das EM-Renten früher nur BU/EU-Renten hießen und nur bis 55 hochgerechnet worden sind, während Ihre Rente schon bis 60 eine Zurechnungszeit enthält, ggf. demnächst sogar bis 65. 'Entpflichten' Sie sich von Ihrer Rente, und Sie werden vielleicht zeitnah nach aktueller Rechtslage 'berechnet' – wunschgemäß werden Sie auch auf eine Invalidenrente zu Kaisers Zeiten zurückgesetzt, wenn eine adäquate Teilrente für Sie akzeptabel ist ;-) Herr Wolfgang Sie brauchen nicht so sarkastisch antworten. Wir wissen das ja alle, das Sie den Bestandsrentner (Erwerbsminderungsrenter) keinen einzigen Cent mehr gönnen es aber trotzdem in Ordnung finden das die Neuzugänge bei gleichen Voraussetzungen mehr bekommen.
dfsfam 24.05.2017 | 09:20
Zitat von Jeany anzeigenausblenden
Oh Bitte. Nur mitreden, wenn Sie auch wirklich Ahnung von der Entwicklung des Rentenrechts Ahnung haben. Beispiel gefällig: 1949 gab es nur Witwenrente, wenn die Witwe mindestens 4 Kinder zur Welt gebracht hat. Man, wie der Staat Geld sparen könnte, wenn wieder die alten Voraussetzungen gelten würden.
Paul G.am 24.05.2017 | 12:45
"Unser" W*lfgang meint damit, dass Sie auf Ihre EM-Rente verzichten sollen. Er ist schon ein lustiger Schelm.....
Petra Albrechtam 24.05.2017 | 11:16
danke sehr. nur warum soll ich mich von ihnen persönlich beraten lassen, wenns eh keinen sinn macht?
Petra Albrechtam 24.05.2017 | 11:12
Zitat von Jeany anzeigenausblenden
Hallo Petra Albrecht, ja ...gilt aber nicht für Altfälle/laufende EM-Renten. Genauso weiß auch Bescheid, das EM-Renten früher nur BU/EU-Renten hießen und nur bis 55 hochgerechnet worden sind, während Ihre Rente schon bis 60 eine Zurechnungszeit enthält, ggf. demnächst sogar bis 65. 'Entpflichten' Sie sich von Ihrer Rente, und Sie werden vielleicht zeitnah nach aktueller Rechtslage 'berechnet' – wunschgemäß werden Sie auch auf eine Invalidenrente zu Kaisers Zeiten zurückgesetzt, wenn eine adäquate Teilrente für Sie akzeptabel ist ;-) Herr Wolfgang Sie brauchen nicht so sarkastisch antworten. Wir wissen das ja alle, das Sie den Bestandsrentner (Erwerbsminderungsrenter) keinen einzigen Cent mehr gönnen es aber trotzdem in Ordnung finden das die Neuzugänge bei gleichen Voraussetzungen mehr bekommen. wolfgang, wie meinen sie das mit "entpflichten"?
Tim Arztam 24.05.2017 | 14:35
wolfgang, wie meinen sie das mit "entpflichten"?
"Unser" W*lfgang meint damit, dass Sie auf Ihre EM-Rente verzichten sollen. Er ist schon ein lustiger Schelm.....
Er ist ne Made. Und Dreck.
Nun_j_aam 24.05.2017 | 18:08
Ist das so? Und die RÜckwirkung der "Mütterrente" ist dann die Ausnahme, oder?
Jeanyam 24.05.2017 | 18:56
Gesetzliche Neuregelungen gelten immer nur für "Neurentner". Die von Ihnen angesprochene gesetzliche Änderung wurde zum 01.07.2014 eingeführt. Da Sie bereits seit dem Jahr 2010 eine Rente beziehen, können Sie von dieser Neuregelung nicht profitieren.
Ist das so? Und die RÜckwirkung der "Mütterrente" ist dann die Ausnahme, oder? Naja da haben ja auch Mütter von Beamten und Poltiker auch profitiert.
t
KSCam 24.05.2017 | 19:25
Egal wie man es macht, es motzt jemand: Vor dem 01.07.2014 war es eine "Riesensaurei und Ungerechtigkeit", dass es Mütter gibt, die pro Kind 1 Jahr bekommen und andere die 3 Jahre pro Kind bekommen. Seither ist es eine "Ungerechtigkeit" dass alle Mütter wenigstens das 2. Jahr bekommen und wenn es je noch ein 3. Jahr für alle gibt, ist das vermutlich in den Augen einiger Forenmitleser immer noch "katastrophal ungerecht". Ist das Neid oder was.......? Kann man es euch recht machen? Wenn es Einschränkungen gibt höre ich jedoch komischerweise nie die Forderung das es ungerecht ist wenn "Altfälle" verschont bleiben.
Rentensputnikam 24.05.2017 | 20:01
Volle Zustimmung KSC! Diese Neider und Nörgler machen sich und anderen das Leben schwer. Leider wird es immer Menschen geben, die ein Haar in jeder Suppe finden. Mir tun diese Personen einfach nur leid, da Sie nie ihr Glück finden werden!
W*lfgangam 24.05.2017 | 21:38
Hallo Nun_j_a, Sie erinnern sich? Diese Ausnahme ist nicht neu, sie wurde erstmalig bereits 1987 mit der stufenweisen Einführung der Kindererziehungsleistung für Altfälle praktiziert - und das sogar auch ohne Rentenanspruch. Damals gab es auch noch keine Foren, der Druck auf Politik war noch analog/handgemacht ;-) Gruß w.
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