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Experten-Antwort

Rentenberechnungen und Postweg

von Ulrich Konn22.07.2020 | 11:51
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo erst einmal, Seit ein paar Jahren lebe ich mit meiner Frau da, wo es uns gesundheitlich besser geht als in Deutschland. Seit Jahren ärgere ich mich über die langen Bearbeitungszeiten bei der Rentenversicherung Bund. Ich habe Anspruch auf Rentenbeträge wegen der Pflege meiner Frau. Die Beiträge wurden von der Pflegekasse meiner Frau im März 2020 an die Rentenversicherung Bund gesandt. Meine Nachfrage, ergab eine lapidare Antwort " wir haben die Rentenversicherungsbeiträge erhalten". Seit Januar steht mir eine Neuberechnung zu, dass die Berechnung der Pflegekasse schon 3 Monate dauert ist schon seltsam, denn die Beiträge stehen fest. Das dann aber die Rentenversicherung noch einmal 4 Monate braucht, ist mir unerklärlich. Alles kann man sicher nicht auf Corona schieben Weiß jemand einen Rat? Einen Schiedsmann/Frau, eint es ja nicht zu geben, einen Ombudsmann wohl auch nicht. Muss man denn immer zum Budesaufsichtsamt rennen? Dann dieser kostenträchtige Postweg. Ist man denn immer noch nicht im 21 Jahrhundert angekommen und erleichtert allen beteiligten Kosten. Warum sucht man nicht den schnellen Weg mit einem Zertifikat, können Finanzämter doch auch. Da wählt man den Weg der DE-Mail, wieder kostenträchtig und unmöglich zu erfüllen aus dem Ausland. Anmelden, da gibt es einige, aber alle wollen, dass ich nach Deutschland fliege um mich zu identifizieren. Wie teuer soll das denn alles werden? Hat vielleicht jemand Antworten auf diese Fragen? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Konn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich Konn,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums nicht möglich, die Bearbeitungszeiten konkreter Einzelfälle zu bewerten. Auch habe ich von hier aus keine Möglichkeit, die Bearbeitungszeiten einzelner Sozialleistungsträger zu beeinflussen. Insoweit kann ich Ihnen hier nur empfehlen, zur Klärung des Sachverhalts nochmals persönlich Kontakt mit den jeweils zuständigen Leistungsträgern (Pflegekasse, Rentenversicherungsträger) aufzunehmen. Hierfür müssen Sie im Übrigen nicht zwingen den Postweg wählen - die Leistungsträger sind grundsätzlich auch telefonisch und per e-Mail erreichbar.

Bezüglich der von den Rentenversicherungsträgern zur Verfügung gestellten Online-Dienste kann ich letztlich nur auf die unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html dargestellten Angebote verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Studentam 22.07.2020 | 15:19
Ok zu den Fragen: 1. Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) sind nun mehr seit fast 20 Jahren in der BaFin vereint und ziemlich sicher interessieren die sich nicht für Angelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung. Vielleicht meinen Sie das Bundesamt für Soziale Sicherung. Aber auch das dürfte keinerlei Interesse an einzelnen Verfahren haben. 2. Ja, es ist schon niederschmetternd, wenn das Sozialsystem, aus dem Ihre Frau und Sie Leistungen beziehen, auch noch tatsächliche Lebensnachweise möchte und es ein Zertifikat aus Thailand nicht akzeptiert. Daher gibt es die Lebensbescheinigung die Sie von den örtlichen Stellen beglaubigen lassen können oder notfalls einfach ein Konsulat oder Botschaft aufsuchen. 3. Der Vergleich hinkt, welches Zertifikat wird von einem Finanzamt akzeptiert und in welchem Zusammenhang? Wogegen wollen Sie eigentlich vorgehen? Gegen die Bearbeitungszeit von 4 Monaten? Mensch wenn alles in Ihren Augen so eindeutig feststeht...tut uns leid, das wir nicht solche Blitzmerker sind und auf den ersten Blick alles ausrechnen und Bescheide erstellen können. Wenns Ihnen dort so gut geht und hier alles so doof ist, warum belasten Sie unser System dann mit Geldforderungen?
Häam 22.07.2020 | 15:59
Wie oft sind Sie denn schon zum Bundesaufsichtsamt gerannt? Wenn man ins Ausland verzieht, muss man auch mit längeren Bearbeitungswegen rechnen. Im Übrigen müssen Sie schon selber aktiv werden. Eine Beschwerde in einem öffentlichen Forum hilft Ihnen da sicher nicht weiter und dass Sie sich identifizieren müssen ist mehr als selbstverständlich oder glauben Sie man zahlt Ihnen Ihre Rentenleistungen auf Verdacht aus?
Ulrich Konnam 22.07.2020 | 16:17
Ich badanke für die Antworten. Dem Student wünsche ich von Herzen, dass er nie krank wird, schon gar nicht so krank wie meine Frau. Trotzdem kann ich ehrlich gesagt auf die Kommentare solch geistiger Tiefflieger wie der Stdent gerne verzichten. Vielen Dank für den hilfreichen Kommentar, das ich mich an alle noch einmal wenden soll, dass ist widerholt geschehen, die Antwort vom DRV Bund habe ich erwähnt. Textbaustein X. Egal, wird schon werden sonst muss ich zum 5. Mal, das Bundesversicherungsamt bitten mein Problem zu klären. Hier macht es ganz sicher keinen Sinn. Vielen Dank allen Ulrich KOnn
Knallam 22.07.2020 | 17:33
Sehr gerne, Herr Korn.
Schadeam 22.07.2020 | 18:26
So gasnz klar ist mir nicht was die "böse Bfa" hier verbrochen haben soll. Können Sie angeben was genau Sie meinen? Sie schreiben etwas von Neuberechnung der Rente wegen Pflege zum 01.01.2020 die nun seit 7 Monaten ausstehen würde. Mir fällt eigentlich nur ein Grund hierfür ein - sie sind bislang in vorgezogener Altersrente und leisten nebenher Pflege und die Pflegekasse zahlt und gleichzeitig haben Sie zum 01.01.20 das Regelalter erreicht. Dann wäre die Rente tatsächlich zum 01.01. neu zu berechnen - aber in solchen Fällen kann es schon mal sein, dass die Pflegekasse die Beiträge erst im April meldet und es eben dann dauert bis der Bescheid kommt. Das wäre aber etwas einmaliges über das Sie sich nicht schon seit Jahren ärgern können, oder? Oder Sie sind schon im Regelalter und pflegen weiterhin - dann gibt es aber die "Neuberechnung" erst jeweils zum 01.07. - dann ist Ihre Behauptung dass es schon monatelang dauert ziemlich dreist, man könnte es auch ne Frechheit nennen. Oder wo liegt Ihr Ärger?
Pflegeam 22.07.2020 | 19:20
Dann sind Sie ja sicher ein gern gesehener Gast beim Bundesversicherungsamt. Allerdings ist die Aufsichtsbehörde der Rentenversicherung das Bundesamt für Soziale Sicherung. Daher scheint Ihre Geschichte eher der Märchenwelt anzugehören. Stellt sich auch noch die Frage, ob die Deutsche Pflegeversicherung überhaupt bei Pflege im Ausland Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Sollte auch das nicht möglich sein, gehören Sie zu den vielen Trolls mit ihren absurden Geschichten.
Janaam 22.07.2020 | 20:21
Danach wird in Thailand nicht gezahlt.
Na dannam 22.07.2020 | 19:28
So rechthaberisch wie der Fragesteller hier auftritt, fordert er ja entsprechende Antworten geradezu heraus. Nur weiter so. Man kann sich sein Leben auch selber unnötig erschweren.
Siehe hieram 22.07.2020 | 21:59
Aber ob der Fragesteller tatsächlich in Thailand lebt, wissen wir nicht, das war die Idee von 'Student'...
Na dannam 23.07.2020 | 06:25
Danach wird in Thailand nicht gezahlt.
Aber ob der Fragesteller tatsächlich in Thailand lebt, wissen wir nicht, das war die Idee von 'Student'...
Sie wissen es aber auch nicht und sollten daher nicht so besserwisserisch auftreten. Kommt fast so gut rüber, wie der Fragesteller.
Siehe hieram 23.07.2020 | 07:20
Zitat von Na dann anzeigenausblenden
Aber ob der Fragesteller tatsächlich in Thailand lebt, wissen wir nicht, das war die Idee von 'Student'...
Sie wissen es aber auch nicht und sollten daher nicht so besserwisserisch auftreten. Kommt fast so gut rüber, wie der Fragesteller.
Natürlich weiß ich es ich nicht. Ich bin mit dem Fragesteller weder verwandt noch verschwägert. Und dennoch unterstelle ich ihm erst mal nichts. Und schon gar nicht dass er ein 'Troll' sei, wie es hier ja viele gibt... Und wenn seine pflegebedürftige Frau auch in dem mir unbekannten außerhalb Deutschland-Land Anspruch auf Pflegegeld hat, ist dies ein Indiz für mich, dass er, als Pflegender, auch einen Anspruch hat auf die RV-Berücksichtigung, die dann für ihn auch gelten - wenn es auch vielleicht nicht in Thailand gelten mag. Weil ich NICHT überprüft habe nun ob es sogar dort ein SozV-Abkommen (siehe Broschüre Ausnahmeland) gibt. Es war nicht meine Idee, dass Thailand besser sei als D, oder gar behauptet, es sei Thailand... die kam von anderen.... Ich habe Quellen geboten, wo auch der Troll-Meister nachlesen kann, dass nicht jeder ein Troll ist, der hier Fragen stellt.... Zumal auch die Ursprungsfrage (Kommunikation bei Nachfragen oder überhaupt) digital nun mal endlich stattfinden könnte. Ausweis-App. Dazu braucht man ein Smartphone und einen gültigen (deutschen) Personalausweis. Noch nicht einmal einen Reisepass.... Und ihm Übrigen, danke für die Kritik. "Sie" mögen es als besserwisserisch empfinden. Ich aber "weiß", dass ich mich notfalls nochmals extra doppelt informiere, bevor ich hier etwas einfach in die Luft pausaune. Auch von mir kann man noch etwas lernen :-) Und das Schöne in unserem Leben ist doch, wir können alle voneinander noch etwas lernen. Solange wir noch nicht schwupps einfach und dann ist es zu spät... Bleiben Sie also alle längst und bestmöglich gesund!
Ulrich Konnam 23.07.2020 | 10:01
Konn ist mein Name! Nicht KORN!!!
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