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Experten-Antwort

Rentenbescheid

von Michaela20.03.2023 | 15:20
732 Ansichten
12 Antworten

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Ich habe am 01.03.2023 den Rentenantrag zum 01.07.2023 gestellt. Wann bekommt man da dann die Info das der Antrag genehmigt worden ist. Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

für einen Altersrentenantrag sollten Sie etwa eine Bearbeitungszeit von 8-10 Wochen einkalkulieren. Sofern noch Klärungen erforderlich sind, meldet sich die Sachbearbeitung bei Ihnen.

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11 Antworten

Reutersam 20.03.2023 | 15:43
Das kann vor Mitte/Ende Mai nichts werden, da erst die offizielle Bestätigung der heute von Herrn Heil in Kanada "üppige" Rentenerhöhung abgewartet werden muss. Vorher kann der Bescheid nicht erstellt werden, da die neuen Werte vorher nicht in den Berechnungsprogrammen berücksichtigt werden können.
Schadeam 20.03.2023 | 16:03
Ihre Julirente wird am 31.07. zur Zahlung fällig. Da reicht es ja vollkommen wenn Sie den Bewilligungsbescheid irgendwann im Juni im Briefkasten haben. Wie bereits geschrieben frühestens irgendwann im Mai, aber der Bescheid am 20.07. würde ja auch noch reichen, oder? Und Sie wissen doch dass Sie die Voraussetzungen zum 01.07. erfüllt haben? Überraschungen kann es bei einer Altersrente eigentlich nicht geben, zumindest dann nicht wenn man sich im Vorfeld gekümmert hat.
Michaelaam 21.03.2023 | 15:18
Bin vom 14.04. bis 18.06.2023 auf Kreuzfahrt und nicht daheim. Und da ich aktuell Arbeitssuchender bin, möchte die Agentur für Arbeit die Bestätigung der Rentenversicherung haben.
Kreuzfahreram 21.03.2023 | 17:02
Was soll denn die Rentenversicherung bestätigen? Dass Sie vom 14.04.-18.06.2023 eine Arbeit suchen?
Abschlägeam 21.03.2023 | 18:25
ist doch eigentlich überhaupt kein Problem. Sie melden sich bei der Agentur für Arbeit zum 14.04.ab und zum 19.06. wieder an. Das müssen Sie noch nicht einmal begründen. Ansonsten haben Sie wie jeder andere Arbeitssuchende mit Leistungsbezug Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr und müssen ansonsten auch bei Ortsabwesenheit jederzeit für die Agentur für Arbeit erreichbar sein und kurzfristig für Termine zur Verfügung stehen. Wenn Sie schon Ihre Kreuzfahrt mithilfe der Versichertengemeinschaft 'Arbeitssuchende' finanzieren wollen, dann machen Sie aber bitte nicht die Rentenversicherung dafür verantwortlich, die entsprechenden Nachweise zu beschaffen. Gute Reise!
ThomasRam 22.03.2023 | 08:14
Und wieder mal alle 'arbeitssuchend' und 'arbeitslos' verwechselt ... Kann eigentlich nur 'arbeitslos' gemeint sein. Durch das Ab-/Anmelden für die Kreuzfahrt gibts dann halt kein ALG und zumindest KV müßte wieder selbst bezahlt werden, dafür läuft's länger, d.h. die Altersrente könnte ggf. später beantragt werden.
Michaelaam 22.03.2023 | 18:25
Wenn ich schon die Info der Rentenversicherung hätte, dass ich meinen Rentenantrag gestellt habe und dieser zum 01.07.2023 genehmigt worden ist. Dann könnte ich der meiner Bearbeiterin bei der Agentur für Arbeit geben und hätte meine Ruhe.
HiergibtsKekseam 22.03.2023 | 18:57
Zitat von Reuters anzeigenausblenden
Diese Aussage ist grob falsch. Due Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Rente ist völlig unabhängig von der Frage, wie hoch irgendwann eine Rentenerhöhung ausfällt. Deswegen kann die Rentenversicherung jederzeit eine Rentenbescheid erlassen. Sollte sich dann anschließend eine Rentenerhöhung ergeben, dann wird diese automatich ausbezahlt ab der Julirente und man erhält eine schriftliche Mitteilung über die dann neue Rentenhöhe. Und das war's.
W°lfgangam 22.03.2023 | 19:00
hmm ...haben Sie bei Antragstellung keine Bestätigung der Antragstellung erhalten/eingefordert? Üblicherweise erhalten Sie von der Antrag aufnehmenden Stelle einen Komplettausdruck der Antragsdaten, sowie auf besonderen Wunsch auch einen Vordruck "Antragsbestätigung" mit Stempel und Unterschrift - zur Vorlage für interessierte/andere Behörden <- reicht denen, um weitere 'Aktivitäten' einzustellen. Die "Genehmigung" ist letztendlich der Rentenbescheid - dafür gibt es _vorher_ keine Vorabbestätigung ;-) Gruß w.
Abschlägeam 22.03.2023 | 19:44
"müsste zum 01.01.07" sollte natürlich nur 'zum 01.07.' heißen. sorry
Abschlägeam 22.03.2023 | 19:43
Zitat von HiergibtsKekse anzeigenausblenden
Hallo HiergibtsKekse, da liegen SIE falsch. Denn in diesem 'Sonderfall' Rente beginnt ab 01.07. kann ein Bescheid erst erstellt werden, wenn die dann geltenden Werte 'einprogrammiert' sind. Ist auch gar nicht anders möglich. Denn es würde zwar natürlich ein Bescheid erstellt werden können anhand der bekannten EP und mit dem 'alten' Rentenwerten. Aber da es für eine Rente, für die es noch gar keinen Anspruch gibt, es also auch keine 'Rentenanpassung' geben kann, müsste zum 01.01.07 also ein komplett neuer Bescheid erstellt werden. Und alle jammern, dass die Bearbeitungszeiten so lange dauern... dies ist nunmal tatsächlich gut mitgedacht. Erst mal die durch den Bundesrat gegangenen und dann amtlich veröffentlichten neuen Werte ab ca. Mai einprogrammieren und dann nur EINEN Bescheid ausdrucken. Und in dem vorliegenden Fall möchte ja 'Michaela' anscheinend auch noch alle Beiträge, die von der Bundesagentur für Arbeit für sie bis zum 30.06. bezahlt werden mit eingerechnet haben in ihre Rente. Und hat deshalb vermutlich 'Hochrechnung' beantragt, denn damit wird es für die Rente ab 01.07. berücksichtigt, egal ob diese Beiträge nun aufgrund der Kreuzfahrt und fehlender Nachweise tatsächlich bezahlt werden, denn rückwirkend wird bei Hochrechnung nicht korrigiert. Und auch wenn sie die Rente nun um den Zeitraum der Reise nach hinten verschieben würde und damit den Anspruch auf ALG verlängert (siehe Antwort 'ThomasR) bringen ihr das dann bezüglich der Rentenhöhe auch keinen weiteren Vorteil. Vielmehr würde Sie dann entsprechend länger auf den vermutlich höher als ALG Rentenanspruch verzichten müssen. Was die Reisekasse natürlich unerwünscht belasten würde. Trotzdem muss sie nun also warten, bis der Bescheid erstellt wird. Oder sich eben um andere Nachweise kümmern (siehe Beitrag von W°lfgang). Da kann ihr das Forum aber auch nicht weiter bei helfen, muss sie selbst machen.
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