Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbesteuerung

von Altrocker14.08.2008 | 13:50
1087 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
In den Medien werden doch sehr unterschiedliche Berechnungsformeln aufgestellt, ab welchem Jahreseinkommen ein Rentner Steuern abzuführen hat. Gibt es diesbezüglich eine genaue Berechnungstabelle ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Altrocker,

eine Tabelle ab welchem Rentenbetrag welche Steuerlast zu tragen ist, kann vom Rententräger leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die Broschüre "Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner", die auch im Internet in der Broschürenreihe heruntergeladen werden kann. Ob das Finanzamt über Tabellenmaterial verfügt bitten wir beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.

3 Antworten

Staatsdieneram 14.08.2008 | 14:13
Lieber Altrocker, wenn das so wäre, dann hätten die Finanzämter ja nicht die ganze extra Arbeit, bei allen womöglich Steuerpflichtigen individuell ALLE relevanten Einnahmen zu ermitteln (Steuererklärung). Allein mit der gesetzliche Rente sind vmtl. die wenigsten steurpflichtig, die meisten haben aber noch weitere Einkommen, wie z.B. Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, ein Gewerbe mit der Photovoltaikanlage auf dem Doppelhaus etc. Es ist doch nur recht und billig, wenn die die etwas haben auch zur Steuer herangezogen werden! Jede/r sollte daher nochmals (und ggf. letztmals) zu einer Steuererklärung herangezogen werden - auch wenns Arbeit macht und Geld kostet - der Ertrag wird sich lohnen!
Knut Rassmussenam 14.08.2008 | 16:28
http://www.lfst.bayern.de/ UNter Downloads findet sich ein Onlinerechner. Für den ersten Überblick sollte er reichen.
Schiko.am 15.08.2008 | 22:01
Natürlich gibt es keine tabelle, weil ja die abzugsbeträge ver- schiedener art sein können.Nenne nur hohe, nicht mehr zumut- bare arzt oder zahnarztkosten, behinderten pauschbeträge, lebens- und beiträge zur haftplichtversicherung, haushaltshilfe und lohn- kosten für haushaltsnahe dienstleistungen. Immer aber euro 7664 / 15328 led./vh. als existenzminimum nach grund und splittingtabelle steuerfrei. Diese beträge sind nach oben begünstigt durch die beiträge zur kranken, pflegversicherung, pauschbetrag für sonderausgaben 36/ 72 led.vh. und 102 werbungskosten für rente und natürlich abziehbar ca. 10% für kranken/pflege- versicherung Bis es zu solchen beträgen kommt, mache ich mir gerne die arbeit die steuer- sätze für eine rente aufzulisten, zeit habe ich ja dafür. Rentenbeginn und steuerpflichtig. bis 2005 50% 2006 52 2007 54 2008 56 2009 58 2010 60 2011 62 2012 64 2013 66 2014 68 2015 70 2016 72 2017 74 2018 76 2019 78 2020 80 2021 81 2022 82 2023 83 2024 84 2025 85 2026 86 2027 87 2028 88 2029 89 2030 90 2031 91 2032 92 2033 93 2034 94 2035 95 2036 96 2037 97 2038 98 2039 99 2040 100 Prozent. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026