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Experten-Antwort

Rentenbesteuerung bei Umwandlung in andere Rente

von Werner29.12.2020 | 13:12
121 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich erhalte seit 2012 eine volle EM Rente, die im Februar 2021 in eine Rente für Schwerbehinderte Menschen umgewandelt wird. Dazu habe ich drei Fragen: 1. bleibt die Höhe der zu versteuernden Rente der gleiche wie 2012 oder fällt dieser jetzt anders aus ? 2. gehört die Rente für Schwerbehinderte Menschen zur vorgezogenen Altersrente ? 3. wieviel könnte man zu bei 2. aufgeführter Rente in 2021 dazu verdienen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

ich kann hier auf die Antworten von KSC verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 29.12.2020 | 13:47
1) Prozentsatz für die Steuer bleibt gleich 2) ja, ist eine vorgezogene Rente 3) von Beginn der Altersrente bis 31.12.2021 dürfen Sie 46060 € neben der vollen AR zuverdienen (wird aber nicht realistisch sein wenn Sie derzeit voll erwerbsgemindert sind - dass Sie dann plötzlich wieder durchstarten können, aber das wäre ein ganz anderes Thema)
Werneram 29.12.2020 | 15:57
Ich gehe davon aus, der Hinzuverdienst bis 450 Euro ist steuerfrei.? Welche Abzüge fallen an wenn man darüber liegt. (bezieht sich speziell auf den Hinzuverdienst 2021.)? Die Rente wird auch dann nicht gekürzt wenn man über 450 Euro liegt.?
Walteram 29.12.2020 | 15:49
Der Besteuerungsanteil bleibt, aber der steuerfreie Anteil wird neu berechnet. Der steuerfreie Anteil wird dadurch höher, dies wirkt sich zu Ihren Gunsten aus. Die zukünftigen Rentenanpassungen sind dann wieder wie bisher in voller Höhe steuerpflichtig.
santanderam 29.12.2020 | 16:02
ab Februar : siehe KSC Punkt 3)
Werneram 29.12.2020 | 18:21
Hallo, die Antwort von Santander ist mir zu ungenau. Vielleicht kann doch noch einmal ein Experte drüberschauen. Danke
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