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Rentenbezug langjährig versichert und Anspruch auf KK

von Superpotter22.09.2022 | 11:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn ich eine Rente für eine langjährige Beschäftigung beziehe und weiterhin bis zum Erreichen der Regelaltersrente arbeite, habe ich dann Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld bis zum Erreichen der Regelaltersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Superpotter,

sollten Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen, ist das Krankengeld und das Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Bei einer Teilrente besteht gegebenenfalls Anspruch auf Krankengeld und eingeschränkt auf Arbeitslosengeld.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Superpotteram 22.09.2022 | 12:54
können Sie ggfl. interpretieren?
Klugpuperam 22.09.2022 | 13:06
siehe 156 I S. 1 Nr. 4 SGB III 50 I S. 1 Nr. 1 u. II Nr. 1 SGB V 51 Ia SGB V
Superpotteram 22.09.2022 | 19:36
Hallo Klugpuper, vielen Dank für die Antwort. Ich denke, es verstanden zu haben. ALG ja, allerdings reduziert um die Summe der erhaltene Rente. KG ja, Abzug allerdings nur, wenn Rentenzahlung während der Krankengeldzahlung erfolgt. Bei einer Rentenzahlung vor Eintritt kein Abzug. Letzten Paragraphen sehe ich unkritisch. Eine Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit kann nur in meinem Interesse sein.
KSCam 22.09.2022 | 19:44
Bin mir nicht ganz sicher ob Sie das wirklich verstanden haben???? Zumindest als Altersvollrentner bekommen Sie weder Arbeitslosen- noch Krankengeld und eine Reha dürfte da auch kein Thema mehr sein - zumindest nicht für die DRV. Schönen Abend
Superpotteram 23.09.2022 | 07:06
Ich würde eine Teilrente in Anspruch nehmen. Kein Anspruch bei einem Bezug einer Vollrente ist mir bekannt.
Deutsche Rentenversicherung
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