Hallo Superpotter,
sollten Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen, ist das Krankengeld und das Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Bei einer Teilrente besteht gegebenenfalls Anspruch auf Krankengeld und eingeschränkt auf Arbeitslosengeld.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung