Hallo Maltino,
bitte wenden Sie sich an den Rentenversicherungsträger der die Witwenrente für Sie bewiilligt hat und fordern dort die entsprechende Rentenbezugsbescheinigung für steuerliche Zwecke an. Darin dürften dann auch die maßgeblichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge enthalten sein.