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Experten-Antwort

Renteneinstieg mit 63 sicher ?

von Aqui08.11.2018 | 09:47
106 Ansichten
9 Antworten

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Moin, ich möchte gerne mit 63 Jahren nach 35 Beitragsjahren Rente beziehen. Nun fehlen mir aktuell 7 Beitragsmonate, die ich ja selber einzahlen könnte um die 35 J. voll zu machen. Ich bin 55 Jahre alt und hab keine sozialversicherungpflichtigen Bezüge. Ist mir der Einstieg durch eigene Einzahlung mit 63 gesichert (Anspruch erworben?) oder kann sich der Status durch neue Bestimmungen ändern und sich zB eine neue "Lücke" ergeben? Vielen Dank Aqui

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aqui,

bei der Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte werden auch freiwillige Beiträge mitgezählt.

Nach aktueller Rechtslage ist ein Rentenbeginn mit 63 (mit Abschlag) grundsätzlich möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

chiam 08.11.2018 | 10:53
Der Gesetzgeber kann die Bestimmungen jederzeit ändern (z.B. künftig 40 Jahre Wartezeit verlangen, das Mindestalter auf 66 erhöhen, höhere Abschläge vorsehen, …). Falls er das täte, würde er voraussichtlich bestimmte Übergangsfristen einführen. Aber *sicher* ist letztlich nichts.
Mustafaam 08.11.2018 | 14:01
Die Chinesen antworten hier jetzt auch schon ??
Rente mit 70 plus ist sicheram 08.11.2018 | 14:22
Ist mir der Einstieg durch eigene Einzahlung mit 63 gesichert (Anspruch erworben?) oder kann sich der Status durch neue Bestimmungen ändern und sich zB eine neue "Lücke" ergeben? Geben Sie in Ihre Suchmaschine "Rente mit 70" ein und zählen Sie die Beiträge, die dazu erscheinen. Immer schön der Obrigkeiten den "Eliten" glauben!!! Ganz wichtig !!!
senf-dazuam 08.11.2018 | 14:32
Es hieß mal so schön "die rente ist sicher". Aber wann, das regelt immer das zum entsprechenden Zeitpunkt geltende Gesetz. Derzeit sollte der Anspruch zum Zielzeitpunkt gegeben sein. Wenn der Gesetzgeber die Voraussetzungen ändert, kann er es mit einer Übergangsregelung machen, muss er aber nicht. Also bleibt nur abwarten. Als Beispiel: Nach etwa 10 Jahren Studium hab ich mir keine Sorgen gemacht, damals konnte man ja bis zu 12 Jahren als Schul-/Studienzeit anrechnen lassen ... heute hab ich eine große Lücke. Pech gehabt.
chiam 08.11.2018 | 17:10
Das Gegenteil scheint mir richtiger zu sein …
W*lfgangam 08.11.2018 | 20:28
Hallo Aqui, bedenken Sie aber auch, dass Sie ihre nicht SV-pflichtigen Einkünfte (selbständig?) ab 63 dann erheblich reduzieren müssten, um nach 35 Versicherungsjahren überhaupt die vorgezogene Altersrente erhalten zu können - Hinzuverdienst/Einkommen vor der Regelaltersrente (bei Ihnen 66 + 10 Monate) kürzt die Rente ab 63 bei Jahreseinkommen jenseits von 6.300 EUR (je nach tatsächlichem/zum Leben erforderlich Einkommen) ganz schnell gegen NULL-Zahlung/Ablehnung der Rente mit 63 ...die 7 Monate Beiträge wären wie aus dem offenen Fenster/vom Winde verweht. Die Entscheidung zur Beitragszahlung können Sie immer noch 7 Monate vor Rentenbeginn 63 treffen. Wenn denn die gesetzlichen Grundlagen noch wie heute sind. TIPP: informieren Sie sich demnächst in der nächsten Beratungsstelle, was heute geht, was für Sie wirklich aus Rentensicht relevant sein könnte. Und ob es sich ggf. lohnt, in der DRV nicht nur 600 EUR für 7 Monate zu bunkern, sondern eine Ausgleichszahlung bei erwarteter Rentenminderung/63 noch zu vergolden. Dann könnten Sie allerdings einen bis zu gut 100fachem Betrag 'anlegen' - auf den sich im nächsten Jahr bereits eine ordentliche 'Verzinsung' von gut 3 % erwarten lässt ...ganz ganz einfach formuliert :-) Gruß w.
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