Hallo dalida,
Wenn Sie sind 1954 geboren sind, würden für Sie folgende Renten in Betracht kommen (Regelaltersrente ab Oktober 2020 nur bei Geburtsdatum Januar 1955).
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Altersrente können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 4 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Ob die Wartezeit erfüllt ist (bzw. noch erfüllt werden kann) können Sie Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Diese Altersrente können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart mit Abschlägen ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ein Grad der Behinderung von mind. 50 vorliegt. Ob die Wartezeit erfüllt ist (bzw. noch erfüllt werden kann) können Sie Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen. Mit Abschlägen könnten Sie die Rente bereits jetzt beziehen. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente (also 3,6 % pro Jahr: 0,3 % x 12 Monate = 3,6 %).
Sollte Ihnen keine aktuelle Rentenauskunft (zur Prüfung der Wartezeiten) vorliegen, so sollten Sie diese schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Im Internet ist eine Anforderung unter dem Link
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
möglich.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt die Hinzuverdienstgrenze 6.300,00 Euro jährlich. Überschreitet der kalenderjährliche Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der übersteigenden Betrag zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen