Hallo "nurcan",
auch 1985 bestand schon eine Rentenversicherungspflicht für Auszubildende/Lehrlinge. Die Beiträge wurden bis zu einem Entgelt von weniger als 400 DM allein durch den Arbeitgeber getragen. Darüber je zur Hälfte.
Eine Rentenberechnung berücksichtigt alle rentenrechtlichen Zeiten. Dazu zählen u.a. auch Zeiten einer Schulausbildung oder Arbeitslosigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung