Hallo Silvia,
bei den in den Pressemitteilungen genannten Erhöhungsprozentsätzen (Ost 4,2%/West 3,45%) handelt es sich um die Erhöhungswerte für den jeweiligen aktuellen Rentenwert. Abweichungen bei den individuellen Bruttorenten können sich dabei zum Beispiel dann ergeben, wenn sowohl Beitragszeiten in den neuen Bundesländern, als auch in den alten Bundesländern zurückgelegt worden sind. Im Übrigen verweise ich auch auf die Beiträge von „Jupp“ und „Siehe hier“.