Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenerhöhung 2020 (Ost 4,2 %) auf Bescheid nicht erkennbar

von Silvia25.07.2020 | 09:32
44 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mein Mann und ich haben den Änderungsbescheid über die Rentenanpassung 01.07.2020 erhalten. Nach den Vorankündigungen über eine Erhöhung von 4,2 % (Ost) müsste doch rein rechnerisch die bisherige Bruttorente x 4,2 % die neue Bruttorente ergeben ? Bei meinem Mann ergibt sich eine rechnerische Erhöhung nur von 3,97 % Erhöhung und bei mir eine rechnerische Erhöhung um 4,05 %. Immer unter Bezugnahme der bisherigen Bruttorente. Wie kommt es zu dieser Abweichung ? Mfg Silvia und Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

bei den in den Pressemitteilungen genannten Erhöhungsprozentsätzen (Ost 4,2%/West 3,45%) handelt es sich um die Erhöhungswerte für den jeweiligen aktuellen Rentenwert. Abweichungen bei den individuellen Bruttorenten können sich dabei zum Beispiel dann ergeben, wenn sowohl Beitragszeiten in den neuen Bundesländern, als auch in den alten Bundesländern zurückgelegt worden sind. Im Übrigen verweise ich auch auf die Beiträge von „Jupp“ und „Siehe hier“.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Studentam 25.07.2020 | 09:40
Unterschiedliche Erwerbszeiten in unterschiedlichen Bundesländern. Wenn Sie auch Zeiten in Westdeutschland zurückgelegt haben werden diese ja nicht mit 4,2 % belegt.
Juppam 25.07.2020 | 16:16
Im Bescheid auf der Rückseite sind doch die bisherigen und die neuen Summen aufgeschlüsselt. Einfach alle Posten vergleichen.
Uweam 25.07.2020 | 10:45
Sozialabgaben mit bedacht?
Siehe hieram 25.07.2020 | 16:27
zu einer ähnlichen Frage finden Sie hier auch Antworten und einen Link https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rentener…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026