Hallo Lotti,
anstelle der Entgeltpunkte (Ost) werden für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.05.1990 Entgeltpunkte („West“) berücksichtigt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Stichtag, den 18.05.1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten.
Demzufolge müssten Ihrer Rente eigentlich Entgeltunkte („West“) zu Grunde liegen, welche bei der Anpassung zum 01.07.2022 dann mit dem aktuellen Rentenwert „West“ berücksichtigt würden.
Wie die Rentenerhöhung dem 01.07.2022 bei Ihnen genau aussieht, sollten Sie der zeitnah eintreffenden Anpassungsmitteilung entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass sich der Versand aufgrund der Vielzahl an zu versendenden Mitteilungen über den Zeitraum vom 10.06.2022 bis 27.07.2022 hinzieht.
Sollten Fragen zur Anpassungsmitteilung oder der Rentenberechnung in Ihrem Fall auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und klären die Fragen mit der dortigen Sachbearbeitung im Detail.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung