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Experten-Antwort

Rentenerhöhung 7,5% 2024

von Hackepeter30.05.2023 | 13:43
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich bin 1960 geboren. Seit 1995 wurde mir eine Berufsunfähigkeitsrente Zugesprochen. Zum 1.1.2001 wurde diese in eine teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt. Seit 2021 wurde Diese umgewandelt in eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandet. Seit 2022 beziehe ich eine Altersrente für Schwerbehinderte. Mein Frage: Habe ich Anspruch auf die 7,5% Erhöhung zum 1.7.2024? Liebe Grüße Joachim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hackepeter,

da Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem 31.12.2018 begonnen hat, fallen Sie nicht unter die Regelung des Zuschlags ab 01.07.2024. Dies gilt auch, wenn Ihre Altersrente auf eine Erwerbsminderungsrente folgt und damit grundsätzlich ebenfalls einen Zuschlag erhalten kann. Die davorliegende Erwerbsminderungsrente muss jedoch für sich genommen von der Zuschlagsregelung erfasst werden. Eine „Verkettung“ von Erwerbsminderungsrenten ist dabei nicht vorgesehen.

Mit dem Beginn der vollen Erwerbsminderung erhalten Sie bereits die verbesserte Zurechnungszeit, die mit dem Zuschlag ausgeglichen werden soll.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Mechanismusam 30.05.2023 | 14:13
Wie funktioniert denn sowas, dass aus einer 2/3 Rente nur noch eine halbe wird?
senf-dazuam 31.05.2023 | 09:03
Moin Joachim! Schauen Sie mal in den zugehörigen Rentenbescheid. Dort wird auch angegeben, welche Zurechnungszeit für die Rentenberechnung verwendet wird. Ist diese bis zu einem Alter von 65 bis 67 Jahren angesetzt worden, muss die Angleichung um bis zu 7,5% nicht mehr erfolgen, da die verlängerte Zurechnungszeit ja bereits vorliegt und auch für Ihre Altersrente in die Berechnung einbezogen wurde.
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