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Rentenerstattung

von Heike B.06.07.2007 | 16:10
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe seit 1992 in den USA und habe eine Frage bezueglich der Rentenerstattung: Bevor ich in die USA zog, habe ich in Deutschland fuer 2 Jahre gearbeitet. Nach meinem Umzug zahlte ich fuer weitere 5 Jahre freiwillige Beitraege. Im Anschluss daran fing ich an in den USA zu arbeiten und habe mittlerweile auch Rentenanspruch. Meine Frage lautet: Kann ich mir die in die deutsche Rente einbezahlten Betraege auszahlen lassen? Koennen Sie mir erklaeren, ob ich versicherungspflichtig bin und ob ich das Recht zur freiwilligen Versicherung habe? Dies scheinen die Hauptkriterien zur Rentenerstattung zu sein. Ausserdem wuerde ich gerne wissen, ob es stimmt, dass die deutschen Rentenbeitraege nicht beruecksichtigt werden, sobald man Anspruch auf amerikanische Rente hat? Vielen Dank fuer alle Ihre Hilfe und Muehe!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Erstattung der deutschen Rentenversicherungsbeiträge gem. § 210 SGB VI ist ausgeschlossen, weil für Deutsche auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht. Bei Annahme der amerikanischen Staatsangehörigkeit liegt diese Berechtigung ebenfalls vor, da für mindestens 60 Monate Beiträge wirksam entrichtet wurden. Für weitere Fragen zum Sozialversicherungsabkommen hat Ihnen "bekiss" bereits die richtigen Ansprechpartner (DRV Bund, DRV KBS und DRV Nord) genannt.

1 Antworten

bekissam 06.07.2007 | 23:49
Sozialversicherungsabkommen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union: Vereinigte Staaten von Amerika (USA) SVA mit den Vereinigten Staaten von Amerika 01.12.1979 Verbindungsstelle für Vereinigte Staaten: Deutsche Rentenversicherung Nord Standort Hamburg Friedrich-Ebert-Damm 245 22159 Hamburg Telefon 040 5300-0 Telefax 040 5300-2999 Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
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