Sehr geehrter Herr Fankl,
bei der Geschäftsprozessnummer (Case-ID) handelt es sich um eine Kennung zur Identifizierung eines elektronischen Vorgangs im zwischenstaatlichen Datenaustausch. Eine unmittelbare Online-Abfrage des Bearbeitungsstands durch Versicherte anhand dieser Kennung ist nicht vorgesehen.
Nach Art. 47 Abs. 1 VO (EG) Nr. ist der sogenannte Kontakt-Träger verpflichtet, dem Antragsteller über den Stand der Bearbeitung des Rentenverfahrens Auskunft zu geben. Wenn Sie den Antrag in Deutschland gestellt haben, wäre die Verbindungsstelle für Spanien die Rentenversicherung Rheinland bzw. wenn nicht die Zuständigkeit eines Regionalträgers vorliegt die Deutsche Rentenversicherung Bund (je nachdem, ob Sie bei einem Regionalträger oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sind).
Sollte sich das Verfahren trotz mehrfacher Nachfragen nicht klären lassen, steht letztlich noch das europäische Problemlösungsnetzwerk SOLVIT zur Verfügung (solvit@bmwi.bund.de), welches Bürgerinnen und Bürger kostenlos bei grenzüberschreitenden Problemen mit Behörden, auch anderer EU-Mitgliedstaaten, unterstützt.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam