Hallo Flexi-Antragsteller,
ich möchte in Summe auf die bereits gegebenen Antworten verweisen.
Aus Rentensicht spielt es keine Rolle, ob erst 60.000 und ab Juli eine Prognoseänderung (Jahreseinkommen "nur" noch 30.000 Euro) oder gleich ein (eher) richtiger Jahreshinzuverdienst von 30.000 Euro angegeben wird.
Wie bereits geschildert handelt es sich um eine Jahreshinzuverdienstgrenze. Also selbst ab Juli (nach Beendigung der Beschäftigung) müsste man noch einen Jahreshinzuverdienst von 30.000 Euro angeben.
Kleinere Abweichungen werden im Rahmen der Spitzabrechnung glatt gezogen und bereinigt.
Falls die BAV tats. nur bei AltersVOLLrentenbezug mit der Zahlung beginnt, müsste der Rentenbeginn ggf derart nach hinten verschoben werden, dass im ganzen Jahr die 6300 Euro nicht überschritten werden (dürfte dann Rentenbeginn Juni werden, auf Einmalzahlungen etc. wurde in den Antworten bereits hingewiesen). Rentenbeginn Dezember des Vorjahres ist manchmal eine Option, scheint lt. Ihrer Schilderung aber nicht möglich zu sein