Hallo Thea, hier kurz eine Zusammenfassung der vielen richtigen Antworten der Forumsteilnehmer. Die Arbeitslosenzeiten vom 01.01.83-31.12.91 sind Anrechnungszeiten und keine Pflichtbeitragszeiten. Sie werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mit Ihrem persönlichen Punktedurchschnitt, begrenzt auf 80%. Diese Zeiten werden, wenn Sie tatsächlich Arbeitslosengeld und keine Arbeitslosenhilfe erhalten haben, bei der 45-jährigen Wartezeit angerechnet. Sofern Sie keine Aktuelle Rentenauskunft (keine Renteninformation) besitzen, lassen Sie sich bitte eine solche von Ihrem Rentenversicherungsträger erstellen. Im mittleren Teil dieser Auskunft, können Sie unter dem Randbuchstaben „ I“ erkennen, ob die 45 Jahre erfüllt sind. Wenn das nicht der Fall sein sollte, lassen Sie sich bitte zum weiteren Vorgehen in einer der Beratungsstellen der DRV zum weiteren Vorgehen beraten.
Wo kann ich denn die Beträge einsehen?
Von 1983 bis 1991 zahlte die damalige Bundesanstalt für Arbeit bei Bezug von Arbeitslosengeld oder - hilfe zwar keine „echten" Rentenversicherungsbeiträge, wohl aber pauschale Beträge an die Rentenversicherung, die sich nach dem Volumen an Arbeitslosengeld oder - hilfe und den damaligen Beitragssätzen richtete. Hier handelt es sich um Arbeitslosigkeit mit Sozialleistungsbezug, die auch angerechnet wird, wenn sie nicht mindestens einen Kalendermonat dauerte.
Deshalb finden Sie in der Spalte 3 keine Beträge.
Die Zeiten werden egal ob Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilf mit dem Gesamtleistungswert (zu 80 %) bewertet.
...ach und noch eine weitere Frage Jonny. Bei der der Anrechnung für 45 Jahre Wartezeit wird ja sehr wohl unterschieden zwischen Arbeitslosengeld und -hilfe. Nur das Arbeitslosengeld wir angerechnet. Wie kann ich das sehen?
Hallo Thea,
Ihre Rentenauskunft (Abschnitt I (?) im Textteil vorne/"Altersrente für besonders langjährig Versichertet") gibt bereits heute Auskunft darüber, ob Sie die 45 Jahre erreichen können /wo Sie heute stehen /wie viele Monate noch fehlen - ausgehend von den bisher mitzuzählenden Zeiten für die 45 Jahre ...und ob dann überhaupt die Notwendigkeit besteht auf 'ungeklärte' ALG/ALHi-Zeiten zurückzugreifen.
Wenn Sie bereits schon viele Monate/Jahre vor Ihrer maßgebenden Altersgrenze für diese Rente die 45 Jahre auch so erreichen, ist die 'Aufregung' um die Arbeitslosenzeit ("sie liebt mich/sie liebt mich nicht" ...zählt/zählt nicht mit) umsonst.
Gruß
w.
Ach Wolfi, viel blubb, wenigiger Substanz. Dem ist gerade eben nicht immer so... Kann auch sein, dass die Auflistung eben nicht aufgedruckt ist und die Wartezeit doch noch erfüllt werden kann. Und mit Fingern nachzählen kannste es och nicht. Egal, Deine Meinung änderst eh nicht mehr, berat so weiter wie du meinst.Bei der der Anrechnung für 45 Jahre Wartezeit wird ja sehr wohl unterschieden zwischen Arbeitslosengeld und -hilfe. Nur das Arbeitslosengeld wir angerechnet. Wie kann ich das sehen?Hallo Thea, Ihre Rentenauskunft (Abschnitt I (?) im Textteil vorne/"Altersrente für besonders langjährig Versichertet") gibt bereits heute Auskunft darüber, ob Sie die 45 Jahre erreichen können /wo Sie heute stehen /wie viele Monate noch fehlen - ausgehend von den bisher mitzuzählenden Zeiten für die 45 Jahre ...und ob dann überhaupt die Notwendigkeit besteht auf 'ungeklärte' ALG/ALHi-Zeiten zurückzugreifen. Wenn Sie bereits schon viele Monate/Jahre vor Ihrer maßgebenden Altersgrenze für diese Rente die 45 Jahre auch so erreichen, ist die 'Aufregung' um die Arbeitslosenzeit ("sie liebt mich/sie liebt mich nicht" ...zählt/zählt nicht mit) umsonst. Gruß w.
Hallo Thea,
Ihre Rentenauskunft (Abschnitt I (?) im Textteil vorne/"Altersrente für besonders langjährig Versichertet") gibt bereits heute Auskunft darüber, ob Sie die 45 Jahre erreichen können /wo Sie heute stehen /wie viele Monate noch fehlen - ausgehend von den bisher mitzuzählenden Zeiten für die 45 Jahre ...und ob dann überhaupt die Notwendigkeit besteht auf 'ungeklärte' ALG/ALHi-Zeiten zurückzugreifen.
Wenn Sie bereits schon viele Monate/Jahre vor Ihrer maßgebenden Altersgrenze für diese Rente die 45 Jahre auch so erreichen, ist die 'Aufregung' um die Arbeitslosenzeit ("sie liebt mich/sie liebt mich nicht" ...zählt/zählt nicht mit) umsonst.
Gruß
w.
Wenn Sie bereits schon viele Monate/Jahre vor Ihrer maßgebenden Altersgrenze für diese Rente die 45 Jahre auch so erreichen, ist die 'Aufregung' um die Arbeitslosenzeit ("sie liebt mich/sie liebt mich nicht" ...zählt/zählt nicht mit) umsonst.Auf dem Verlauf habe ich Zeiten bis 1992 Zeiten in denen ich arbeitslos war. Innerhalb dieses Zeitraums habe ich fehlende Zeiten für die Wartezeit 45 Jahre. Ich soll, falls ich etwas anderes erhalten habe als Arbeitslosenhilfe (ALG II) Belege nachreichen. Beispiel: Ich habe dort u.a. Arbeitslosengeld erhalten, denn ich war vorher 7 Jahre in einer Festanstellung. Danach hat man schon immer 12 Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld gehabt und auch erhalten. Danach erst kam dann Arbeitslosenhilfe. Die 45 Jahre habe ich eben noch nicht vollständig erreicht – darum geht es ja gerade. Diese versuche ich zusammenzutragen. Anscheinend hat ja die Rentenversicherung sehr wohl Information über diese Zeiten und auch differenzierter als auf der Information, sonst hätte sie ja die Fehlzeiten bei der Wartezeit 45 Jahre nicht anmerken können. Muss ich das jetzt alles belegen mit Nachweisen, obwohl das z.B. nach einer Festanstellung absurd ist.
Wenn Sie bereits schon viele Monate/Jahre vor Ihrer maßgebenden Altersgrenze für diese Rente die 45 Jahre auch so erreichen, ist die 'Aufregung' um die Arbeitslosenzeit ("sie liebt mich/sie liebt mich nicht" ...zählt/zählt nicht mit) umsonst.
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Auf dem Verlauf habe ich Zeiten bis 1992 Zeiten in denen ich arbeitslos war. Innerhalb dieses Zeitraums habe ich fehlende Zeiten für die Wartezeit 45 Jahre. Ich soll, falls ich etwas anderes erhalten habe als Arbeitslosenhilfe (ALG II) Belege nachreichen. Beispiel: Ich habe dort u.a. Arbeitslosengeld erhalten, denn ich war vorher 7 Jahre in einer Festanstellung. Danach hat man schon immer 12 Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld gehabt und auch erhalten. Danach erst kam dann Arbeitslosenhilfe. Die 45 Jahre habe ich eben noch nicht vollständig erreicht – darum geht es ja gerade. Diese versuche ich zusammenzutragen. Anscheinend hat ja die Rentenversicherung sehr wohl Information über diese Zeiten und auch differenzierter als auf der Information, sonst hätte sie ja die Fehlzeiten bei der Wartezeit 45 Jahre nicht anmerken können. Muss ich das jetzt alles belegen mit Nachweisen, obwohl das z.B. nach einer Festanstellung absurd ist.
Wenn Sie bereits schon viele Monate/Jahre vor Ihrer maßgebenden Altersgrenze für diese Rente die 45 Jahre auch so erreichen, ist die 'Aufregung' um die Arbeitslosenzeit ("sie liebt mich/sie liebt mich nicht" ...zählt/zählt nicht mit) umsonst.
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Auf dem Verlauf habe ich Zeiten bis 1992 Zeiten in denen ich arbeitslos war. Innerhalb dieses Zeitraums habe ich fehlende Zeiten für die Wartezeit 45 Jahre. Ich soll, falls ich etwas anderes erhalten habe als Arbeitslosenhilfe (ALG II) Belege nachreichen. Beispiel: Ich habe dort u.a. Arbeitslosengeld erhalten, denn ich war vorher 7 Jahre in einer Festanstellung. Danach hat man schon immer 12 Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld gehabt und auch erhalten. Danach erst kam dann Arbeitslosenhilfe. Die 45 Jahre habe ich eben noch nicht vollständig erreicht – darum geht es ja gerade. Diese versuche ich zusammenzutragen. Anscheinend hat ja die Rentenversicherung sehr wohl Information über diese Zeiten und auch differenzierter als auf der Information, sonst hätte sie ja die Fehlzeiten bei der Wartezeit 45 Jahre nicht anmerken können. Muss ich das jetzt alles belegen mit Nachweisen, obwohl das z.B. nach einer Festanstellung absurd ist.
Auf dem Verlauf habe ich Zeiten bis 1992 Zeiten in denen ich arbeitslos war. Innerhalb dieses Zeitraums habe ich fehlende Zeiten für die Wartezeit 45 Jahre. Ich soll, falls ich etwas anderes erhalten habe als Arbeitslosenhilfe (ALG II) Belege nachreichen. Beispiel: Ich habe dort u.a. Arbeitslosengeld erhalten, denn ich war vorher 7 Jahre in einer Festanstellung. Danach hat man schon immer 12 Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld gehabt und auch erhalten. Danach erst kam dann Arbeitslosenhilfe. Die 45 Jahre habe ich eben noch nicht vollständig erreicht – darum geht es ja gerade. Diese versuche ich zusammenzutragen. Anscheinend hat ja die Rentenversicherung sehr wohl Information über diese Zeiten und auch differenzierter als auf der Information, sonst hätte sie ja die Fehlzeiten bei der Wartezeit 45 Jahre nicht anmerken können. Muss ich das jetzt alles belegen mit Nachweisen, obwohl das z.B. nach einer Festanstellung absurd ist.Nochmal! Der Rententräger kann nicht erkennen, ob Sie Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Daher reichen Sie bitte Unterlagen ein, aus denen der tatsächliche Leistungsbezug hervorgeht. Sollten derartige Unterlagen nicht mehr in Ihrem Besitz sein, können Sie sich an Ihre damalige Krankenkasse wenden, mit der Bitte, Ihnen den Leistungsbezug zu bescheinigen. Hat auch die Krankenkasse keine Nachweise mehr, bitten Sie Ihren Rententräger über die Zeiten von Amts wegen zu entscheiden. Das Sachgebiet hat Listen, in denen Sie nachprüfen können, ob Sie damals Anspruch auf Arbeitslosengeld oder nur Arbeitslosenhilfe hatten und werden danach über die Berücksichtigung bei den 45 Beitragsjahren entscheiden. Der letzte Weg ist allerdings der aufwendigste, daher versuchen Sie es besser zunächst über Weg 1 und/oder Weg 2.
Nein, die Informationen sind kaum differenzierter, außer, dass die DRV weiß, dass sie über diese Zeiten nichts weiß. Die DRV ist angehalten, die Zeiten z.B. bei einer Kontenklärung zu überprüfen.
Die "Erfindung" der Wartezeit von 45 Jahren ist nun einmal sehr viel jünger als die Meldungen der Alo-Zeiten. Zur damaligen Zeit war nicht bekannt, dass die Unterscheidung in Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld mal irgendwann wichtig sein könnte, ergo sind die Meldungen auch nicht so abgesetzt worden.
Es wäre schön, wenn Sie die Zeiten belegen könnten, es gibt aber auch den Hinweis an die Sachbearbeitung, dass die Aussage des Versicherten und gesunder Menschenverstand als Grundlage für die Speicherung als Wartezeitmonat ausreichend sein können.
Dazu gehören z.B. die direkt an eine (Voll)Beschäftigung anschließenden Zeiten.
MfG
Es wäre schön, wenn Sie die Zeiten belegen könnten, es gibt aber auch den Hinweis an die Sachbearbeitung, dass die Aussage des Versicherten und gesunder Menschenverstand als Grundlage für die Speicherung als Wartezeitmonat ausreichend sein können. Dazu gehören z.B. die direkt an eine (Voll)Beschäftigung anschließenden Zeiten.Danke, das macht Mut.
Richtig Niedersächsin, ich könnte die 45 Jahre noch erreichen, wenn DRV die Zeiten unterschieden hätten zwischen ALG 1 und ALG 2. Du hast es verstanden.
Schon wieder ein Pluspunkt für Rentenuschi. Ich könnte sogar die Aufstellung zur Verfügung stellen. Aber wohin damit.
Und Thea's Ungenauigkeit mit ALG II oder Arbeitslosenhilfe ändert auch nichts an den vielen richtigen Antworten
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