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Experten-Antwort

Rentenkürzung nach 49 Jahren Arbeit?

von Caro Wild12.05.2011 | 14:18
4403 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit ca. 2 Jahren versuche ich Anwort zu erhalten, ob mir die Rente nach knapp 49 Jahren Vollzeit gekürzt werden kann. Ich habe noch die Rente mit 65 - habe mit 63 Jahren nach knapp 49 Jahren Vollzeit aufgehört, war also incl. Ausbildung von August 1960 bis einschl. April 2009 beschäftigt. Ich erhielt auf meinen sofortigen Widerspruch keine Antwort von der DRV. Wie kann es sein, dass man bei der Rente mit 67 mit 65 Jahren aufhören kann - sofern man "nur" 45 Jahre gearbeitet hat und ich müsste 51 Jahre arbeiten, um meine volle Rente zu erhalten? Vielen Dank für eine aussagekräftige Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Altersrenten werden heute wie auch zukünftig grundsätzlich mit Vollendung der Regelaltersgrenze geleistet. In bestimmten Fällen, wie Schwerbehinderung, kann eine Rente ohne Abschläge vor Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht werden. In anderen Fällen, wie langjährige Versicherung, ist dies mit Abschlägen möglich.

Ein Anspruch auf Altersrente ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig und wird immer nach dem zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden Recht beurteilt. Ihr Rentenanspruch wurde nach folgender gesetzlicher Regelung geprüft:

„Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

1. das 65. Lebensjahr vollendet und

2. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.“

Wie Sie sehen, ist der Rentenanspruch sowohl an der Vollendung eines Lebensalters als auch an eine bestimmte Anzahl rentenrechtlicher Zeiten gebunden. Es genügt jedoch nicht, wenn nur eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist. Der Umstand, dass Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres nicht nur 35 sondern bereits 49 Beitragsjahre zurückgelegt hatten, hat keinerlei rentenrechtliche Auswirkungen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Sie aufgrund Ihrer langjährigen Versicherung bereits vorzeitig Rente beziehen können. Dieser Vorteil kann Ihnen jedoch nur unter Berücksichtigung von Abschlägen gewährt werden. Die gesetzlichen Regelungen lassen keine andere Beurteilung zu.

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4 Antworten

öhaam 12.05.2011 | 14:30
Ganz einfach: Sie sind nach dem 31.12.1941 und vor dem 01.01.1947 geboren - für diese Jahrgänge gibt es keinen entsprechenden Vertrauensschutz und keine gesonderte Rente nach besonders langjähriger Versicherung! Die Rentenversicherung hat nur die Gesetze anzuwenden, welche die (auch von Ihnen) gewählten Politiker zu verantworten haben - und da in den letzten gut 10 Jahren alle Farben mal regieren durften hat es Ihnen offenbar keiner Recht machen können?! Das will nicht heißen, dass nicht auch ich es für besser halten würde, die Dauer und Höhe der Lebens- und Beitragsleistung zu honorieren statt Mindestversicherungszeiten und Mindestalter!
KSCam 13.05.2011 | 08:17
Ich verstehe Ihren Ärger nicht wirklich: 1) Sie hätten auch keinen Abschlag gehabt wenn Sie erst mit 65 in Rente gegangen wären. Das wäre Ihnen frei gestanden. 2) Dass Sie einen Abschlag haben, wenn Sie vor 65 gehen, wussten Sie beim Rentenantrag, sofern Sie sich vorher informiert haben. In Rente zu gehen war Ihre persönliche Entscheidung. 3) Die DRV hat schlicht und einfach die bestehenden Gesetze angewandt - wenn Sie diese für ungerecht halten, wenden Sie sich bitte an die Politiker die Ihren Wahlkreis als Abgeordnete in Berlin vertreten. Für Ihren Wunsch nach 40, 45, oder 49 Jahren eine abschlagsfreie Rente vor 65 bekommen zu wollen, gibt es in D kein Gesetz und dass es so ein Gesetz vielleicht anderswo auf dieser Welt (Italien) geben soll, nützt uns hier in D absolut nichts... Diese Antwort, die Ihnen verständlicherweise nicht so recht in den Kram passt, haben Sie aber sicher auch schon in den letzten beiden Jahren erhalten.....
Helferleinam 14.05.2011 | 11:28
Zitat von Fachfrau Rente anzeigenausblenden
Ich verstehe Ihren Ärger nicht wirklich: 1) Sie hätten auch keinen Abschlag gehabt wenn Sie erst mit 65 in Rente gegangen wären. Das wäre Ihnen frei gestanden. 2) Dass Sie einen Abschlag haben, wenn Sie vor 65 gehen, wussten Sie beim Rentenantrag, sofern Sie sich vorher informiert haben. In Rente zu gehen war Ihre persönliche Entscheidung. 3) Die DRV hat schlicht und einfach die bestehenden Gesetze angewandt - wenn Sie diese für ungerecht halten, wenden Sie sich bitte an die Politiker die Ihren Wahlkreis als Abgeordnete in Berlin vertreten. Für Ihren Wunsch nach 40, 45, oder 49 Jahren eine abschlagsfreie Rente vor 65 bekommen zu wollen, gibt es in D kein Gesetz und dass es so ein Gesetz vielleicht anderswo auf dieser Welt (Italien) geben soll, nützt uns hier in D absolut nichts... Diese Antwort, die Ihnen verständlicherweise nicht so recht in den Kram passt, haben Sie aber sicher auch schon in den letzten beiden Jahren erhalten.....
Man könnte auch schlicht und ergreifend sagen, dass für den Großteil der Versicherten die Vielzahl der Möglichkeiten des vorzeitigen Rentenbeginns nicht verständlich genug nahe gebracht werden. Und dafür können die Versicherten nichts. Manchmal wäre etwas mehr Feingefühl ind den Antworten sinnvoll anstatt die "lange Nase" zu zeigen
Wie "schön", dass nun ja mit Ihnen eine neue Expertin dieses Forum betritt!
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