Hallo Grummel,
ich empfehle Ihnen ebenfalls, sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu erkundigen.
Sofern Sie im Nachzahlungszeitraum Leistungen von einem anderen Sozialleistungsträgers bezogen haben sollten, wartet Ihr Rentenversicherungsträger evtl. noch auf eine Rückmeldung dieses Trägers. Um die Sache zu beschleunigen könnten Sie sich ggfls. auch an diesen Leistungsträger wenden, mit der Bitte, die Anfrage des Rentenversicherungsträgers zu einer möglichen Erstattungsforderung schnellstmöglich zu beantworten.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung