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Experten-Antwort

Rentennachzahlung nach Scheidung

von togi17.12.2014 | 19:42
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6 Antworten

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Ein Ehepaar trennt sich. Das Amtsgericht beendet die Ehe zum 31.05.2014. Das gerichtliche Scheidungsverfahren ist am 01.11.2014. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs erhält ein Ehepartner ein Plus an Rentenpunkten, ca. 10 Punkte. Da dieser Ehepartner seit 1997 eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, werden seine/ ihre dazugekommenen Punkte als weiter BU Rente ausgezahlt (wenn ich das richtig verstanden habe…(. Es wird demnach wohl eine Nachzahlung geben. Für welchen Zeitraum wird nachgezahlt, ab 01.06.2014 oder 01.11.2014? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergeht nach dem Beginn einer Rente eine Erstentscheidung zum Versorgungsausgleich, wirkt sich das auf die Rente der leistungsberechtigten Person durch Zu- oder Abschläge von dem Kalendermonat an aus, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist. Der Versorgungsausgleich ist durchgeführt, wenn die familiengerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Maßgebend für den Beginn der Änderung der Rente ist somit der Folgemonat der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts.

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5 Antworten

RTEEZYam 17.12.2014 | 21:11
Beginn der Änderung der Rente ist in der Regel der Monat, der der Monat der Rechtskraft folgt.
togiam 18.12.2014 | 19:53
Das wäre dann, wenn ich das richtig interpretiere, der 01.11.2014 (im o.a. Fall)? Das Gericht beendete die Ehe zum 31.05.2014, der gerichtliche Scheidungstermin 01.11.2014. Beide Parteien haben dem vom Gericht vorgeschlagenen Versorgunsgausgleich zugestimmt.
RTEEZYam 18.12.2014 | 22:28
Weder noch. Die Rechtskraft hat dem Grunde nach nichts mit dem Ehezeitende oder dem Termin bei Gericht zu tun. In der Regel zieht sich das noch ca. einem Monat hin, bis die Rechtskraft eintritt. Hierüber erfolgt definitiv eine Mitteilung des Gerichts.
togiam 19.12.2014 | 22:42
Ah, ok. Danke.
beaam 25.05.2015 | 10:25
Bekomme ich auch die Rentenachzahlung wenn ich im Jahr2000 geschieden worden bin ?
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