Gemäß §119 SGB VI werden die Rentenzahlungen durch den Postrentenservice der Deutschen Post AG übernommen. Nur im Ausnahmefall (z.B. wenn kein Konto vorhanden ist) kann dort die Auszahlung per Zahlungsanweisung beantragt werden.
Diesen Antrag finden Sie entweder unter der Homepage des Postrentenservices oder in jeder Postfiliale.