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Experten-Antwort

Rentennachzahlung per Postanweisung

von günter04.12.2012 | 16:24
7514 Ansichten
16 Antworten

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Hallo, ist es aufgrund (meiner persönlichen Umstände) möglich, eine bereits festgelegte Rentennachzahlung statt als Überweisung auf mein Konto auch als Postanweisung bzw. zur Barabholung bei der Post zu erhalten? Vielen Dank voarb. Beste Grüße Günter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gemäß §119 SGB VI werden die Rentenzahlungen durch den Postrentenservice der Deutschen Post AG übernommen. Nur im Ausnahmefall (z.B. wenn kein Konto vorhanden ist) kann dort die Auszahlung per Zahlungsanweisung beantragt werden.

Diesen Antrag finden Sie entweder unter der Homepage des Postrentenservices oder in jeder Postfiliale.

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15 Antworten

Lupoam 04.12.2012 | 17:42
Solange die Nachzahlung noch nicht angewiesen wurde, ist dies bestimmt möglich. Sie bekommen dann einen Scheck, den Sie bei jeder Postbank einlösen können.
Erdingeram 04.12.2012 | 18:45
ist es aufgrund (meiner persönlichen Umstände) möglich, eine bereits festgelegte Rentennachzahlung statt als Überweisung auf mein Konto auch als Postanweisung bzw. zur Barabholung bei der Post zu erhalten? Vielen Dank voarb. Beste Grüße Günter [/quote Ihre Gläubiger werden es trotzdem erfahren.
Geprellteram 04.12.2012 | 18:57
Sie sagen es! Aber wozu gibt es Moskau-Inkasso? Die schreiben keine Briefe haben aber trotzdem eine enorm hohe Erfolgsquote!
Gläubigeram 04.12.2012 | 18:48
Die kriminelle Energie einiger Schuldner ist unglaublich.
.am 04.12.2012 | 22:56
Kontaktieren Sie den Rentenversicherungsträger und fragen Sie nach, ob die Nachzahlung noch zur Verfügung steht und als ZZV (Zahlungsanweisung zur Verrechnung) ausgezahlt werden kann. Sie können dann mit dem Beleg und dem Personalausweis das Geld bei jeder Postfiliale abholen.
Konrad Schießlam 05.12.2012 | 17:49
Der Rat, einen Postbankscheck nur bei der Postbank einzureichen ist weltfremd. Ich kann doch einen Scheck auf eine Sparkasse auch bei der Dresdner zur Gutschrift auf mein Konto einreichen. Bin mir fast sicher, eine Postanweisung/Zahl- karte lehnt die Rentenstelle- zu mindest im Inland- ab. Teile doch der Rentenstelle eine neue Bankverbindung mit, bei der die Anweisung erfolgen kann. Zeit kann Geld sein, löse vorher umgehend das Konto auf. Kommt der Betrag wirklich noch auf das frühere Konto, wird der Betrag zurück überwiesen. MfG.
Lupoam 05.12.2012 | 21:11
Es ist sicher zutreffend, dass ein Verrechnungsscheck bei jeder Bank zur Verrechnung eingereicht werden kann. So wie ich die Frage verstanden habe, war jedoch Bargeld gewünscht. Und das gibt es dann nur bei der Post.
Konrad Schießlam 05.12.2012 | 23:04
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Konrad Schießlam 05.12.2012 | 23:04
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Konrad Schießlam 05.12.2012 | 23:04
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Konrad Schießlam 05.12.2012 | 23:04
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Konrad Schießlam 05.12.2012 | 23:04
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
...am 06.12.2012 | 09:58
Es ist sicher zutreffend, dass ein Verrechnungsscheck bei jeder Bank zur Verrechnung eingereicht werden kann. So wie ich die Frage verstanden habe, war jedoch Bargeld gewünscht. Und das gibt es dann nur bei der Post.
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Bitte nur 1x auf SENDEN drücken... Es ist schwer zu verstehen, ich weiß, aber versuchen sie es einfach...
Hicksam 06.12.2012 | 10:14
Es ist sicher zutreffend, dass ein Verrechnungsscheck bei jeder Bank zur Verrechnung eingereicht werden kann. So wie ich die Frage verstanden habe, war jedoch Bargeld gewünscht. Und das gibt es dann nur bei der Post.
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Na Konrad das war wohl ein Weißbier zuviel ?
Ruth Asmusssenam 06.12.2012 | 15:02
Es ist sicher zutreffend, dass ein Verrechnungsscheck bei jeder Bank zur Verrechnung eingereicht werden kann. So wie ich die Frage verstanden habe, war jedoch Bargeld gewünscht. Und das gibt es dann nur bei der Post.
Auch ein Barscheck kann bei einer anderen Bank als b ei der Postbank eingereicht werden. Aber, eine Zahlkarte/Postanweisung hat mit der Postbank überhaupt nichts zu tun. Das gab es auch schon, als die Postbanken noch nicht geboren waren. MfG.
Wie blöd muss eigentlich jemand sein der andauernd ( ist ja nun wahrlich nicht das erste Mal passiert ) hier Beiträge 3 oder 5 fach absendet ???? Aber bei diesem Typ ist es wohl mehr Altersschwachsinn. Und die Qualität der Beiträge passt dazu auch.
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