Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenpunkte

von Tiger09.02.2022 | 10:22
309 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,ich bekomme 6 Jahre Erwerbsminderungsrente bis 2024. Bis jetzt habe ich 26 persönliche Entgeltpunkte. Bleiben diese erhalten, wenn ich wieder arbeite ? Ich bin 49 Jahre alt . LG

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tiger,

wenn Ihre Erwerbsminderungsrente wegfällt und Sie wieder arbeiten, dann wird Ihre spätere Altersrente aus allen Versicherungszeiten berechnet. Das heißt vom Beginn Ihres Versicherungslebens bis zum Leistungsfall der Altersrente fließen alle rentenrechtlichen Zeiten mit in die Rentenberechnung ein, auch die Jahre, die jetzt schon Grundlage Ihrer Erwerbsminderungsrente sind. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wegfall ihrer jetzigen Rente erneut eine Erwerbsminderungsrente bekämen, dann hätten Sie "in einfachen Worten" zumindest noch einen Schutz auf den jetzigen Zahlbetrag.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tiger,

wenn Ihre Erwerbsminderungsrente wegfällt, bleiben Ihnen alle Entgeltpunkte, die Sie bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung zurückgelegt haben, erhalten - also die 14 EP. Die Zurechnungszeiten werden in einer späteren Rente als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt, allerdings nur für die Zeit bis zum Wegfall Ihres EM-Rentenbezugs - also für 6 Jahre. Die Bewertung der Anrechnungszeiten richtet sich nach der durchschnittlichen Bewertung Ihrer Versicherungszeiten (Gesamtleistungswert). Aufgrund Ihrer neuen versicherungspflichtigen Tätigkeit wird sich der Gesamtleistungswert ändern. Deshalb kann man heute nicht sagen, wie viele Entgeltpunkte Ihnen für die Zeit des EM-Rentenbezugs in der späteren Rente gutgeschrieben werden.

Für die Beitragszeiten, die Sie infolge Ihrer neuen Tätigkeit zurücklegen, werden später natürlich ebenfalls Entgeltpunkte angerechnet.

Zeiten der Kindererziehung, die vor dem Leistungsfall bzw. dem Rentenbeginn liegen, können in jeder Rente als Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

W°lfgangam 09.02.2022 | 22:26
Hallo Tiger, die/Ihre persönlichen EP wurden aus den bisherigen EP bis EM-Fall UND der Zurechnungszeit bis Alter 62 ermittelt. Bei Wegfall der EM-Rente/ggf. durch/wegen der Neubeschäftigung - und nicht erneuter Zahlung innerhalb von 2 Jahren - werden die persönlichen EP neu ermittelt, auf Basis der bis dahin selbst erreichten EP ...und mit den weiteren aus Beschäftigung erzielten EP bis zum nächsten Rentenfall + ggf. aus neuer Zurechnungszeit bei wieder EM-Rente. Alles etwas kompliziert, letztendlich nur schnöde RV-Versicherungsmathematik ;-) Gruß w.
Siehe hieram 10.02.2022 | 08:45
Nein, ganz von vorne fangen Sie nicht an mit dem Punktesammeln. Die EP, die Sie vor der EM-Rente schon hatten, die bleiben Ihnen erhalten. Nur die EP, die wegen der Zurechnungszeit dazu berechnet wurden, werden dann anders berechnet. Gucken Sie mal in den ursprünglichen Rentenbescheid. Da stehen vermutlich so ca. 20 EP. und es werden die EP angegeben, die 'zugerechnet' wurden (unter EP für beitragsfreie Zeiten). Das sind so ca. 6. Also die 20 würden weiter bleiben. Und auch die Zeit, in der Sie Rente erhalten haben, ist nicht 'ganz weg', wird aber als 'Anrechnungszeit Rentenbezug' gerechnet und deshalb anders berechnet. Ist wirklich etwas kompliziert, dies zu erklären und zur Berechnung ist es einfacher, das Programm der DRV dazu zu haben. Aber so in etwa würde es also laufen. Und wenn Sie nun wieder arbeiten können, dann kommen die neuen EP hinzu. Angenommen, Sie verdienen so viel wie der 'Durchschnittsverdiener' (zzt. ca. 40.000,00 EUR), dann wären das pro Jahr 1 EP. Da können dann bis zur Altersrente noch einige also dazu kommen. Und dies gilt auch 'so' nur, wenn Sie länger als 24 Monate arbeiten können. Denn wenn Sie vorher doch wieder EM-Rente beantragen müssten, weil es doch nicht so gut läuft, dann geht das im Grunde mit den 26 EP weiter. Aber da fragen Sie dann einfach noch mal nach, wenn es soweit ist :-) Alles Gute!
Tigeram 10.02.2022 | 08:19
Also fange ich dann von vorne an mit den Punkten sammeln? Verstehe ich nicht . LG
Tigeram 10.02.2022 | 09:44
Vielen Dank
Tigeram 14.02.2022 | 11:27
Ich bin es nochmal. Ich habe persönlich ca 14 Rentenpunkte, aus nicht beitragspflichtigen Zeiten 14 Punkte ( Hochrechnung Erwerbsminderungsrente bis 2035(. Wenn ich nach 6 Jahren keine Erwerbsminderungsrente mehr bekomme, welche Punkte bleiben bestehen und gibt es für die 6 Jahre Erwerbsminderungsrente auch Punkte angerechnet? Die 2 Punkte für die Kindererziehungszeit wurden nicht berücksichtigt. Bekommt man diese erst bei der Altersrente? Vielen Dank
senf-dazuam 14.02.2022 | 12:20
Zitat von Tiger anzeigenausblenden
Moin Tiger! Beim Altersrentenantrag wird wieder geschaut, was an Zeiten vorliegt: - Pflichtbeitragszeiten - Anrechnungszeiten - beitragsfreie Zeiten - Lücken - ... Es erfolgt dann eine komplett neue Berechnung. Die Zeiten, die bei der als Zurechnungszeit angesetzt wurden, werden als Anrechnungszeit mit dem sich dann ergebenden Gesamtleistungswert berücksichtigt. Gehen Sie mehr oder weniger nahtlos von EM- in die Altersrente, dann ist der Zahlbetrag der EM-Rente mindestens gesichert, Sie können nicht weniger Rente bekommen. Was die Kindererziehung angeht: ist diese Zeit vor dem Eintritt der Erwerbsminderung gewesen? Dann sollte sie schon in der EM-Rente (zumindest teilweise) berücksichtigt sein. Wenn Sie das Kind erst danach bekommen/erzogen haben, wird diese Zeit bei der nächsten Rente berücksichtigt, ggf. bei einem weiteren EM-Rentenantag (zB bei Verschlimmerung des Zustandes) oder eben bei der Altersrente.
Tigeram 14.02.2022 | 12:29
Danke. Welche bzw. wieviele Punkte bleiben ?
senf-dazuam 14.02.2022 | 13:50
Die Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beiträge usw. Alle echten Beiträge auf jeden Fall. Wie sonstige Zeiten dann bewertet werden, hängt wieder von der kompletten Berechnung ab. Insbesondere die Zurechnungszeit wird vermutich nicht mehr mit dem früheren Gesamtleistungswert bewertet werden.
Tigeram 15.02.2022 | 17:48
Danke. Welche bzw. wieviele Punkte bleiben ?
Die blauen, die roten werden gestrichen.
Ich habe doch bis jetzt welche erarbeitet . Bleiben die ? Wenn ich wieder arbeite, kommen doch neue dazu, oder nicht? LG
W°lfgangam 15.02.2022 | 19:46
Die blauen, die roten werden gestrichen.
Ich habe doch bis jetzt welche erarbeitet . Bleiben die ? Wenn ich wieder arbeite, kommen doch neue dazu, oder nicht? LG
Hallo Tiger, Sie vergessen die ggf. 'wegfallenden' aus der EM-Rente/Zurechnungszeit ...daher bitte noch mal langsam von oben nach unten die Beiträge nachlesen. Gruß w.
Tigeram 16.02.2022 | 11:08
Hallo .... ich habe doch geschrieben , daß ich vor der Rente ca 14 persönliche Punkte hatte( aus Arbeit erwirtschaftet). 14 Punkte wurden während der Erwebsminderungsrente dazugezählt.( Zurechnungszeit 62 Jahre 5 Monate). Die Punkte während der Erwerbsminderungsrente werden wieder neu berechnet, wenn ich wieder arbeite, oder gibt es keine Punkte während der Erwerbsminderungsrente? Vielen Dank
ich denke.am 16.02.2022 | 11:45
Hallo. Ich denke wenn Du eine neue Rente bekommst steht hier wie Deine ehemalige Zurechnungszeit sich dann auswirkt. Das erste Beispiel https://rentenbescheid24.de/renten-abc/die-rente-berechnen/entge…
Tigeram 16.02.2022 | 15:13
Danke
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026