Hallo Tiger,
wenn Ihre Erwerbsminderungsrente wegfällt und Sie wieder arbeiten, dann wird Ihre spätere Altersrente aus allen Versicherungszeiten berechnet. Das heißt vom Beginn Ihres Versicherungslebens bis zum Leistungsfall der Altersrente fließen alle rentenrechtlichen Zeiten mit in die Rentenberechnung ein, auch die Jahre, die jetzt schon Grundlage Ihrer Erwerbsminderungsrente sind. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wegfall ihrer jetzigen Rente erneut eine Erwerbsminderungsrente bekämen, dann hätten Sie "in einfachen Worten" zumindest noch einen Schutz auf den jetzigen Zahlbetrag.