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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Kinder

von Kurt12.11.2015 | 20:55
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Hallo. Folgender Sachverhalt, meine Frau ist 2011 verstorben. Wir waren seit 1972 verheiratet. Aus ihrer ersten Ehe hat sie zwei Kinder, wir haben zusammen 4 Kinder. Ihrem Ex-Mann wurden die zwei Kinder auf seinem Rentenkonto nicht berücksichtigt. Vermutlich von beiden nicht beachtet. Meine Frau hatte nie gearbeitet und somit kein Rentenkonto. Nun mußte ich 2013 einen Rentenantrag, 100%EM, stellen. Ich wollte die Kinder auf mein Rentenkonto berücksichtigen lassen. Man sagte mir, das ginge nicht. Also, wurde für meine Frau ein Rentenkonto erstellt, die Kinder berücksichtigt, sodas mir davon Witwenrente zusteht. Ist das alles so korrekt gelaufen? Wenn nein, habe ich da noch Möglichkeiten Ansprüche geltend zu machen. Viele Grüße Kurt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

den rechtlichen Ausführungen von "W*lfgang" und "KSC" schließe ich mich an.

So wie Sie die Sache ausgeführt haben, scheint auch alles korrekt gelaufen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten

Schorscham 12.11.2015 | 21:55
Die Rentenpunkte für die Kinder sind natürlich eine wichige Sache, so ganz ohne Hemd und ohne Gurt halt einfach Kurt. Die Rentenpunkte für die Kinder bekommst du auf deiner Kundenkarte vom Rewe-Markt vergütet.
W*lfgangam 12.11.2015 | 21:14
Hallo Kurt, Kindererziehungszeiten (und damit Punkte) erhält der Elternteil angerechnet, der die Kinder überwiegend erzogen hat - sofern nicht eine gemeinsame Erklärung abgegeben worden ist, dass die (gemeinsamen erzogenen) Kinder beim Vater angerechnet werden sollen. Für die aus Ihrer Sicht 2 'fremden' Kinder sind Sie da gänzlich außen vor, und für die beiden gemeinsamen kommt jede Erklärung/Anrechnung zu Ihren Gunsten zu spät. Richtig ist auch, dass für alle Kinder Ihrer verstorbenen Frau ein eigenes Rentenkonto _für Ihre Frau_ aufgemacht worden ist, aus dem Sie nun einen Witwerrentenanspruch haben. Dieser würde aber nur gezahlt werden, wenn Ihre Einkünfte (EM-Rente) nicht zu hoch sind. Wenn Sie den Freibetrag von 771 EUR (West-Wert) deutlich überschreiten, haben Sie zwar den Anspruch, aber eine Nullzahlung würde bei eigenem Brutto-Rentenanspruch schon ab etwa 1300 EUR erfolgen. Gruß w.
Kurtam 12.11.2015 | 21:05
Anmerkung, seit september diesen Jahres bin ich wieder verheiratet. Die abfindung meiner Witwenrente habe ich bekommen. Gruß Kurt
W*lfgangam 12.11.2015 | 21:47
Zitat von Kurt anzeigenausblenden
Hallo Kurt, klingt blöd, aber die Entscheidung haben Sie allein getroffen, als Sie beim Witwerrentenantrag der Anrechnung der Erziehungszeiten zugunsten Ihrer verstorbenen Frau zugestimmt haben (weil anderes gar nicht mehr möglich gewesen sein wird!). Ohne hätte Sie wohl nicht einen Cent für die Kinder erhalten. Und, gesetzliche (Neu)Regelungen *), wie hier die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, werden nicht wie die Jubiläumsausgabe der BILD persönlich in den eigenen Briefkasten zugestellt, aber - auch in diesem Fall - über alle Medien bis zum Abwinken verbreitet ...da muss man schon mal selbst _zeitnah_ nachfragen, welche Auswirkungen das für einen persönlich hat ;-) Gruß w. *) Erziehungszeiten in der Rente wurden 1986 eingeführt, 1992 erheblich erweitert. Erklärungsfristen zugunsten des Vater für 'alte' Kinder liefen 1998 (?) aus. Über die Rentenversicherung gibt es sogar Info-Schreiben bei Neugeburt eines Kindes seit den 90ern und mögliche Anerkennungen/Auswirkungen/Anrechnung bei Vätern.
Kurtam 12.11.2015 | 21:21
Soweit alles klar. Nur habe wir, zu Lebzeiten, nie eine Info erhalten, so das eine Entscheidung, auf wessen Konto die Kinder sollen, nie gefällt worden ist. Wie gesagt, meine Frau hatte bis dahin kein Rentenkonto. Da aber beide zustimmen müssen, war dies bei Antragstellung somit nicht möglich, da sie bereits verstorben war. Gruß Kurt
Schorsch (Der Erste)am 12.11.2015 | 23:18
Sie tun mir einfach nur Leid, Sie bedauernswerter Wicht! ;-)
KSCam 12.11.2015 | 23:22
Sorry Kurt, aber ich muss W*lfgang Recht geben. Seit 1986 gibt es die Kindererziehungszeiten und seit da wurde in allen möglichen Medien verbreitet, dass es (damals) pro Kind 1 Jahr Beiträge gibt. Dass eine Frau mit 4 Kindern somit 4 Jahre Rentenbeiträge hat und dass sie Rente bekommt, wenn sie 5 Jahre hat. Und das Beispiel, dass frau in diesem Fall mit der Zahlung von 1 Jahr (damals etwa 1000 DM) mit 65 einen Rentenanspruch von ca 100 DM erwirkt, wurde auch tausendfach durchgerechnet. Wer sich damals nie dafür interessierte und das nicht mitbekam, hat letztlich Pech gehabt, dass er sich nie gekümmert hat und sollte nun nicht jammern und versuchen einen Schuldigen für eigene Schlamperei / Sorglosigkeit zu finden. Sie können doch nicht wirklich erwarten, dass unser Staat jedem Bürger jede Gestzesänderung per Post zustellt und auch noch jeden fragt, ob er das auch wirklich kapiert hat. Sie kommen doch auch nicht auf die Idee gegen ein Verwarnungsgeld wegen Geschindigkeitsüberschreitung einen Einspruch zu erheben, weil ihnen nie jemand schriftlich gegeben hat, dass Sie in der Stadt nicht 70 fahren dürfen, oder?
=//=am 13.11.2015 | 10:03
Beachten sollten Sie auf jeden Fall, dass Sie OHNE die KEZ nie einen Anspruch auf Witwerrente gehabt hätten. Das gleicht sich doch dann aus, oder? :-)
Schorsch (Der Erste)am 13.11.2015 | 13:51
Hallo Namensvetter, seltsam, dass ein intelligenter Mensch wie Du offenbar nicht dazu in der Lage ist, sich einen eigenen Nicknamen auszudenken. Oder bist Du gar nicht intelligent sondern hinterhältig und dumm? MfG
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