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Experten-Antwort

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

von Sepp4731.08.2021 | 18:40
183 Ansichten
3 Antworten

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Ich betreue und pflege meine Mutter(Pflegegrad 2),wir wohnen zusammen. Ich arbeite Vollzeit im Schichtdienst. Bin daher entweder Vor-oder Nachmittags zuhause. Meine pflegenden Stunden sind wöchentlich mehr als 10 Stunden. Kann die Pflege aufgrund meiner Arbeitszeit (über 30 h) auf die Rentenpunkte angerechnet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sepp47,

„W°lfgang“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet. Neben dem von „Siehe hier“ genannten Link erhalten Sie im Übrigen auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ weiterführende Informationen zu diesem Thema. Die Broschüre finden Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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2 Antworten

W°lfgangam 31.08.2021 | 19:21
Hallo Sepp47, leider nein. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Std. nicht überschreiten. Insofern ist die Pflegetätigkeit nicht (zusätzlich) rentenversicherungspflichtig = keine Extra-Punkte für Ihr Rentenkonto. Ggf. ist bei steigendem Pflegegrad (3 oder 4) dann über eine Reduzierung der Arbeitszeit auf max. 30 Wochenstd. nachzudenken. Ein unmittelbar finanzieller Ausgleich erfolgte über das höhere Pflegegeld und die 'verlorenen' Rentenpunkte werden durch höhere Pflichtbeiträge/Entgeltpunkte der Pflegekasse ausgeglichen. Im Detail werden Sie das bei der nächsten örtlichen Beratungsstelle hinterfragen/erfahren. Hier gibt es sogar ein Artikel auf diesem Portal "Entgeltpunkte für pflegende Angehörige" ...dummerweise werden dann gar keine Aussagen zu EP dargestellt - gemessen an den einzelnen Pflegegraden sowie Besonderheiten zur 'nur/alleinigen' Vollpflege / parallel mit Sachleistung / parallel Kombi-Leistung. Bessert die Red. vielleicht mal nach (?), wenn es speziell auf einer DRV-Rentenseite um den Ca­sus knack­sus geht, was bringt das/die Pflegetätigkeit im Detail ;-)) Gruß w.
Siehe hieram 31.08.2021 | 19:58
ergänzend zum Beitrag von W°lfgang: ausführliche Informationen - inklusiv der Auswirkungen der höheren Beiträge bei höherem Pflegegrad - findet man hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione…
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