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Experten-Antwort

Rentenpunkte nach EMR

von Hugo08.05.2020 | 12:20
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen zusammen, sehe ich das richtig, dass nach nicht verlängerter EMR die Rentenpunkte aus der Hochrechnung verfallen und ich wieder bis zur Altersrente auf dem vorherigen Stand vor der EMR falle? Das wäre ja auf Grund von Krankheit kaum wieder reinzuarbeiten (ich bin 54 Jahre alt und gelte beim Amt auf Grund von langer Familienphase als "ungelernt"). Vielen Dank. Falls jemand hiermit ERfahrung hat, wäre ich dankbar für Tipps bzgl. Wiedereinstieg.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

ich nehme an, mit "Hochrechnung" meinen Sie die Zurechnungszeit?

Bei einer späteren Altersrente wird tatsächlich nur noch die Zurechnungszeit berücksichtigt, die vor bzw. während des Bezugs der weggefallenen EM-Rente liegt. Zudem wird die Zurechnungszeit in der späteren Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt und neu bewertet. Sie behält also nicht den gleichen Wert wie bei der EM-Rente.

Die Zurechnungszeit, die bei der EM-Rente für den Zeitraum nach dem Ende dieser Rente berechnet wurde, wird bei der Altersrente gar nicht mehr berücksichtigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Hugoam 09.05.2020 | 12:02
Liebe Experten, lohnt es sich denn noch in meinem Alter eine LTA-Maßnahme evtl. in Teilzeit zu beantragen? Welche Möglichkeiten gibt es noch, nach der EMR wieder einzusteigen? Welche Hilfen werden sonst wo angeboten? Kann hier jemand von seinen eigenen Erfahrungen berichten, die möglicherweise erfolgreich waren? Ich würde die verlorenen Rentenpunkte aus der EMR gerne wieder reinarbeiten. Für mich kommt jedoch eine Vollzeitarbeit auf gar keinen Fall mehr in Frage. Danke im Voraus.
KSCam 09.05.2020 | 12:14
Die Frage was sich lohnt stellt sich wohl eher nicht. Hier gehts doch eher drum was Sie noch können und was nicht. Sie haben die Verlängerung der Rente beantragt und das höchstwahrscheinlich deshalb, weil Sie und Ihre Ärzte glauben nicht mehr arbeiten zu können. Wenn Sie nun LTA beantragen, heißt das doch dass Sie glauben arbeiten zu können, oder? So gesehen sollte Sie sich schon klar sein was Sie - zunächst - anstreben. LG
Hugiam 09.05.2020 | 16:05
Hallo KSC, das war ein Missverständnis, die Verlängerung ist schon abgelehnt, dies hat nur eine Ewigkeit gedauert in der ich quasi in der Warteschlange war (15 Monate) und nicht wusste was ich tun soll, das Arbeitsamt und nun das Jobcenter haben nichts gemacht und ebenfalls abgewartet. Ohne eine Hilfe zum Wiedereinstieg in meinem Alter hab ich wohl keine Chance. Ich frage mich ob es vllt statistisch gesehen eine Hilfe gibt die zielführend ist. Denn gerne würde ich die verlorenen Rentenpunkte wieder erarbeiten, damit ich nicht in der Altersarmut Lande.
Anonym!am 10.05.2020 | 23:48
Sie haben keine verlorenen Punkte. In der Zeit wo sie eine Rente bezogen haben, wurden ihnen weiterhin Rentenpunkte geschrieben. Wie es ab der Gegenwart geht, weiß keiner. Wie schon KSC sagte, welche Wahl haben Sie denn alternativ? Keine. Sie sollten einen Antrag auf LTA stellen. Ob die Maßnahme in die Gliederung in den Arbeitsmarkt bringen wird, kann ihnen niemand im Voraus sagen. Das hängst nicht nur vom Arbeitsmarkt ab, sondern auch von ihrem Abschluss. Stellen Sie einfach einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitlosenben. Diese wird erst dem Grunde also rein medizinisch entschieden. Was man danach mit ihnen individuell macht, muss man dann erst schauen. Umkehrt, dass man sich erst mal beraten lässt und dann schaut, ob man eine Lust hat einen Antrag zu stellen, macht man in der Regel nicht mehr. Die Behörden können sich einfach nicht mehr leisten Zeit in Sand zu setzen. Bei tiefergehenden Fragen rufen Sie Ihren nächste Auskunfts- und Beratungsstelle an. Die kann besser dieser die Situation einschätzen als wir hier im Forum. Sofern Sie einen Antrag auf LTA stellen wollen, sollten sie dies online tun. Es spart sowohl ihnen als auch der Rentenversicherung Zeit. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
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