Hallo Hugo,
ich nehme an, mit "Hochrechnung" meinen Sie die Zurechnungszeit?
Bei einer späteren Altersrente wird tatsächlich nur noch die Zurechnungszeit berücksichtigt, die vor bzw. während des Bezugs der weggefallenen EM-Rente liegt. Zudem wird die Zurechnungszeit in der späteren Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt und neu bewertet. Sie behält also nicht den gleichen Wert wie bei der EM-Rente.
Die Zurechnungszeit, die bei der EM-Rente für den Zeitraum nach dem Ende dieser Rente berechnet wurde, wird bei der Altersrente gar nicht mehr berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung