Hallo Inge,
eine Einschätzung zu diesem sehr komplexen Sachverhalt kann hier leider nicht vorgenommen werden. Wir raten Ihnen dringend, einen Beratungstermin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren (0800 - 1000 4800) und dort unter Vorlage einer Vollmacht Ihrer Mutter und Ihrem Personalausweis mit allen entsprechenden Unterlagen vorzusprechen. Ggf. kann eine Akteneinsicht beantragt werden, um den Sachstand besser nachvollziehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Auch 1995 wurde in Anträgen auf Altersrente danach gefragt ob der Rentenbewerber eine Unfallrente von der BG erhält.
Höchstwahrscheinlich wurde von Ihrer Mutter damals (warum auch immer?) nein angekreuzt und die Sachbearbeitung wusste davon nichts.
Wahrscheinlich wurde beim Witwenrentenantrag die Unfallrente angegeben und es kommt jetzt raus.
So gesehen dürfte die Rückforderung - zumindest für den 4 jährigen Verjährungszeitraum nicht zu beanstanden sein.
Können Sie bitte einen Antrag von 1995 hier veröffentlichen, da Sie noch so genau wissen, was in dem Antrag für Fragen gefragt wurden? Von vor fast 30 Jahren.
Können Sie bitte einen Antrag von 1995 hier veröffentlichen, da Sie noch so genau wissen, was in dem Antrag für Fragen gefragt wurden? Von vor fast 30 Jahren.
Das weiß jeder, der sich vor 30 Jahren bereits mit der Materie befasst hat. Unfallrenten waren bereits zu RVO-Zeiten anzurechnen.
Meine Erinnerung reicht übrigens sogar gut 40 Jahre zurück. 😉
Das braucht man gar nicht. Man muss sich nur den jetzt digital erfassten Antrag von damals ansehen, was auch sicher vor der Rückforderung geschehen ist. Und jetzt kommen „Besserwisser“ wie Sie!
Können Sie bitte einen Antrag von 1995 hier veröffentlichen, da Sie noch so genau wissen, was in dem Antrag für Fragen gefragt wurden? Von vor fast 30 Jahren.
Nö dazu hab ich wirklich null Bock, Ihnen Anträge von vor knapp 30 Jahren rauszusuchen.
Aber verkalkt bin ich noch nicht und ich weiß dass schon zu RVO Zeiten während meiner LVA Ausbildung Unfallrenten anzugeben waren, also schon Anfang der 80er Jahre. Die Frage nach Unfallrente steht schon seit über 45 Jahren im Rentenantrag!
Das weiß übrigens jeder DRV ler, der vor 1995 seine Ausbildung bei der Rentenversicherung begonnen hat (sofern ersichtlich dement ist).
Schönen Abend noch, Sie haben jetzt wieder etwas gelernt, freut mich Ihnen was beibringen zu können.
Auch 1995 wurde in Anträgen auf Altersrente danach gefragt ob der Rentenbewerber eine Unfallrente von der BG erhält.
Höchstwahrscheinlich wurde von Ihrer Mutter damals (warum auch immer?) nein angekreuzt und die Sachbearbeitung wusste davon nichts.
Wahrscheinlich wurde beim Witwenrentenantrag die Unfallrente angegeben und es kommt jetzt raus.
So gesehen dürfte die Rückforderung - zumindest für den 4 jährigen Verjährungszeitraum nicht zu beanstanden sein.
Auch 1995 wurde in Anträgen auf Altersrente danach gefragt ob der Rentenbewerber eine Unfallrente von der BG erhält.
Höchstwahrscheinlich wurde von Ihrer Mutter damals (warum auch immer?) nein angekreuzt und die Sachbearbeitung wusste davon nichts.
Wahrscheinlich wurde beim Witwenrentenantrag die Unfallrente angegeben und es kommt jetzt raus.
So gesehen dürfte die Rückforderung - zumindest für den 4 jährigen Verjährungszeitraum nicht zu beanstanden sein.
Verstehe ich richtig, Rückforderung nur für 4 Jahre möglich?
Ich habe Sie überhaupt nicht gefragt, Mister Wichtig!
Sie sind kein DRV ler, sondern ein selbsternannter DRV ler, dass weiss das ganze Forum hier.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.