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Experten-Antwort

Rentenrückzahlung für 2010 bis 2024

von Inge20.08.2024 | 16:07
420 Ansichten
16 Antworten
Durch den Tod meines Vaters (Mutter lebt noch und bezieht seit 1995 Altersrente und seit 1958 eine Unfallrente/Verletztenrente) hat sich nun die DRV gemeldet und hat folgende Auffassung. Die gesetzliche UV hat mitgeteilt das meine Mutter bereits seit 2010 (es ist unklar wo dieses Datum herkommt da die Verletztenrente seit 1958 gezahlt wird) eine Versichertenrente (Verletztenrente) gewährt wird. Es wird weiter auf die Grenzbetragregelung hingewiesen und des wegen die Rente rückwirkend ab 2010 neu berechnet. Führt zu einer Rückzahlung von ca 15.000€. Ist das nun so korrekt und möglich ? Meine Eltern sind äußerst korrekt und ich kann mir nicht vorstellen das Sie etwas verschwiegen haben. Bei einem Anruf bei der DRV wurde mir nur mitgeteilt das sich der Sachbearbeiter alle Unterlagen dazu angesehen hätte und nichts zu der Verletztenrente gefunden hätte. Es wird natürlich auf grobe Fahrlässigkeit und §48 SGB hingewiesen. Ich kann dies nicht erkennen, da die Unfallversicherung ja schon lange vor Rentenbeginn meiner Mutter (1995), also schon seit 1958 zahlt, Über eine Einschätzung würde ich mich freuen. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2024 | 08:56

Hallo Inge,

 

eine Einschätzung zu diesem sehr komplexen Sachverhalt kann hier leider nicht vorgenommen werden. Wir raten Ihnen dringend, einen Beratungstermin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu vereinbaren (0800 - 1000 4800) und dort unter Vorlage einer Vollmacht Ihrer Mutter und Ihrem Personalausweis mit allen entsprechenden Unterlagen vorzusprechen. Ggf. kann eine Akteneinsicht beantragt werden, um den Sachstand besser nachvollziehen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

15 Antworten

--^--am 20.08.2024 | 16:11
Vor ein paar Tagen war eine ähnliche Frage gestellt worden. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/witwenrentenbescheid…
Mondkindam 20.08.2024 | 17:12
Die BG meldet sich nicht automatisch bei der Rentenversicherung. Wenn Ihre Mutter die Unfallrente bezogen hat als sie die Altersrente beantragt hat, hätte Sie das angeben müssen. Beantragen Sie Akteneinsicht, dann können Sie nachprüfen ob das tatsächlich nicht geschehen ist.
Schadeam 20.08.2024 | 17:54
Auch 1995 wurde in Anträgen auf Altersrente danach gefragt ob der Rentenbewerber eine Unfallrente von der BG erhält. Höchstwahrscheinlich wurde von Ihrer Mutter damals (warum auch immer?) nein angekreuzt und die Sachbearbeitung wusste davon nichts. Wahrscheinlich wurde beim Witwenrentenantrag die Unfallrente angegeben und es kommt jetzt raus. So gesehen dürfte die Rückforderung - zumindest für den 4 jährigen Verjährungszeitraum nicht zu beanstanden sein.
Königam 20.08.2024 | 18:48
RK schrieb

Können Sie bitte einen Antrag von 1995 hier veröffentlichen, da Sie noch so genau wissen, was in dem Antrag für Fragen gefragt wurden? Von vor fast 30 Jahren.

Das braucht man gar nicht. Man muss sich nur den jetzt digital erfassten Antrag von damals ansehen, was auch sicher vor der Rückforderung geschehen ist. Und jetzt kommen „Besserwisser“ wie Sie!
Babyboomeram 20.08.2024 | 18:52
RK schrieb

Können Sie bitte einen Antrag von 1995 hier veröffentlichen, da Sie noch so genau wissen, was in dem Antrag für Fragen gefragt wurden? Von vor fast 30 Jahren.

Das weiß jeder, der sich vor 30 Jahren bereits mit der Materie befasst hat. Unfallrenten waren bereits zu RVO-Zeiten anzurechnen. Meine Erinnerung reicht übrigens sogar gut 40 Jahre zurück. 😉
Schadeam 20.08.2024 | 20:21
RK schrieb

Können Sie bitte einen Antrag von 1995 hier veröffentlichen, da Sie noch so genau wissen, was in dem Antrag für Fragen gefragt wurden? Von vor fast 30 Jahren.

Nö dazu hab ich wirklich null Bock, Ihnen Anträge von vor knapp 30 Jahren rauszusuchen. Aber verkalkt bin ich noch nicht und ich weiß dass schon zu RVO Zeiten während meiner LVA Ausbildung Unfallrenten anzugeben waren, also schon Anfang der 80er Jahre. Die Frage nach Unfallrente steht schon seit über 45 Jahren im Rentenantrag! Das weiß übrigens jeder DRV ler, der vor 1995 seine Ausbildung bei der Rentenversicherung begonnen hat (sofern ersichtlich dement ist). Schönen Abend noch, Sie haben jetzt wieder etwas gelernt, freut mich Ihnen was beibringen zu können.
Ultraam 21.08.2024 | 06:42
Inge schrieb

Verstehe ich richtig, Rückforderung nur für 4 Jahre möglich?

Nein. Je nach Fallkonstellation kann die Rückforderung für den ganzen Zeitraum gelten gemacht werden (wenn die Falschberechnung der Rentenhöhe auf das Verschulden des Rentners zurückgeht), oder gar nicht (wenn der Fehler von der Behörde begangen wurde). In letzterem Fall wird nur die zukünftige laufende Zahlung korrigiert. Es kommt immer darauf an, wie der Einzelfall aussieht.
Königam 21.08.2024 | 11:46
RK schrieb

Ich habe Sie überhaupt nicht gefragt, Mister Wichtig!

Ihr Frage ist aber unglaublich dumm, Mr. Unwichtig und auch beantwortet!
Oh Mannam 21.08.2024 | 11:47
RK schrieb

Sie sind kein DRV ler, sondern ein selbsternannter DRV ler, dass weiss das ganze Forum hier.

Und Sie ein Idiot, das merkt das ganze Forum hier!😂
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