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Experten-Antwort

Rentenrechner bei Wiederaufnahme eines steuerpflichtigen Angestelltenverhältnisses?

von Matze_de21.10.2025 | 06:43
218 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frau (51) hat nach der Geburt unserer 2 Töchter viele Jahre nicht gearbeitet. Seit einigen Jahren ist sie nun im Rahmen eines Minijobs tätig. Gibt es eine Art Rechner, wie sich ihr (derzeit ja sehr geringer) in etwa Rentenanspruch erhöht, wenn sie jetzt z. B. wieder ein steuerpflichtiges Teilzeitangestelltenverhältnis aufnehmen würde? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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2 Antworten

Schadeam 21.10.2025 | 07:12
Das kann Ihnen jeder Berater auch ohne "Rechner" ziemlich zuverlässig sagen. Verdient Sie im Jahr 25.000€ brutto, steigert sie mit jedem Jahr die spätere Altersrente um 20€. Bei 50.000€ brutto wären es dann etwa 40€ - können Sie prozentual so fortsetzen.
Selber ausrechnenam 21.10.2025 | 07:37
Das kann man recht leicht selber ausrechnen. Nehmen Sie das Jahres-Bruttogehöat und multiplizieren Sie es mit dem Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent. Das Ergebnis dividieren Sie durch den aktuellen jährlichen Preis einen Renenentgeltpunktes (derzeit 9.391,70 Euro). Dann erhalten Sie den Wert für die jährlich erworbene Entgeltpunkt-Anzahl. Wenn Sie diesee Zahl dann noch mit dem aktuellen Wert eines Entgeltpunktes multiplizieren, erhalten Sie den monatlichen Brutto-Rentenwert in Euro (derzeit 40,79 Euro), also die Erhöhung der monatlichen Bruttorente für dieses Jahr Rentenbeitrag. Beispiel: 25.000 x 0,186 / 9.391,70 x 40,79 = 20,20 Euro (monatliche Brutto-Rentenerhöhung) Das bedeutet, dass zum Beispiel 10.000 Euro jährliche Bruttorente den monatlichen Rentenanspruch derzeit um 8,08 Euro erhöht.
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