Hallo Elias141,
??? hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Sie müssen nur den Zahlbetrag zurückzahlen, den Sie auch tatsächlich bekommen haben. Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt an die Kranken- bzw. Pflegekasse abgeführt wurden, werden sie auch direkt von dort an die Rentenversicherung zurück gebucht.