Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenverlängerungen

von von Lisa21.08.2012 | 09:27
1984 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
stimmt es, dass bei jeder Rentenverlängerung die Rente neu berechnet wird? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 102 Sozialgesetzbuch VI (ab dem 01.05.2007) kommt im Rahmen der Weitergewährung einer Zeitrente eine Neuberechnung nicht mehr in Betracht. Vielmehr ist (wieder) von einer Verlängerung des bisherigen Rentenanspruchs auszugehen. Der Gesetzgeber hat damit auf die Rechtsprechung des BSG vom 24.10.1996 reagiert. Damals wurde dieses Urteil unterschiedlich ausgelegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Pascalam 21.08.2012 | 10:56
nein. warum auch ?
Pascalam 21.08.2012 | 11:33
nein. warum auch ?
Weil man evtl. während dem Rentenbezug durch eine Beschäftigung in die Rentenkasse einbezahlt hat.
Das würde sich aber erst beim Eintritt von der EM - in die Altersrente niederschlagen. Erst dann würde das dann mit einberechnet werden , aber doch nicht vorher.
Franziskaneram 21.08.2012 | 11:39
Zitat von Pascal anzeigenausblenden
Die Zurechnungszeit kann aber von weniger ausgehen, wie es dann aber tasächlich ist. Z.B. wenn jemand vor der EM nach der Schule nur studiert hat und nach der EM einen Halbtags-Job hat.
von Lisaam 21.08.2012 | 12:47
gestern Abend kam eine Sendung in Wiso. In dieser Sendung wurde gesagt, dass nach jeder Rentenverlängerung eine Neuberechnung erfolgen muss. Ich bitte um Beantwortung des Experten, danke
von Lisaam 21.08.2012 | 12:47
gestern Abend kam eine Sendung in Wiso. In dieser Sendung wurde gesagt, dass nach jeder Rentenverlängerung eine Neuberechnung erfolgen muss. Ich bitte um Beantwortung des Experten, danke
Piaam 21.08.2012 | 14:02
Das kommt eben davon wenn GZSZ Zuschauer mal versehentlich zum ZDF umschalten und dann bei Wiso was aufschnappen. Muahh..
hegehosaam 21.08.2012 | 12:59
Hab die Sendung auch gesehen. Im Prinzip stimmt es schon, was der Betroffene da aussagte. Allerdings betrifft dies nur Weitergewährungen von befristeten EM-Renten bis zum 30. April 2007 und beruht auf Rechtsprechung des BSG. Zum 1. Mai 2007 wurde daraufhin das Gesetz geändert. Bei einer Weitergewährung ab dem 1. Mai 2007 ist keine Neuberechnung der Rente mehr vorzunehmen.
von Lisaam 21.08.2012 | 15:27
von Pia. lassen Sie doch ihre blöden Bemerkungen,
...am 21.08.2012 | 12:07
Bei der Verlängerung Ändert sich aber der Leistungsfall nicht. Somit brauch auch nicht neu berechnet werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026