Hallo Werner Johannes,
es sieht alles danach aus, dass Sie im Antrag auf freiwillige Beitragszahlung als Beitragshöhe den Mindestbeitrag gewählt haben. Die dann zuviel gezahlten Beiträge Ihrerseits werden für die Zukunft, ggf. nach Rücksprache mit dem Versicherten, einbehalten und entsprechend verrechnet.
Genaueres erfahren Sie direkt über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.