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Experten-Antwort

Rentenversicherung vertröstet 8 Monate die Neuberechnung

von Tino12327.10.2026 | 11:15
43 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ein Problem. Ich bin seit Februar 2026 voll Erwerbsminderungsrentner. Die Pflegekasse hat vor einigen Jahren 3,5 Jahre Pflegezeiten vergessen zu melden und Beiträge abzuführen. Das fiel erst durch den Rentenbescheid auf da ich das ja eigentlich immer gemeldet hatte. Die Pflegekasse hat das auch im März nachgemeldet und auch Beiträge rückwirkend bezahlt. Mein Widerspruch war Ende Februar und Ende März hat die Rentenversicherung auch bestätigt das alles nötige da ist und ich in 2-3 Wochen Post bekomme. Ich frage regelmäßig nach und werde immer wieder vertröstet und ich soll 2 Wochen warten, es wäre alles eingegeben und die Teamleitung muss noch unterschreiben. Inzwischen ist es Ende Oktober und es ist absolut nichts passiert. Aber jedesmal wenn ich anrufe lässt sich die Bearbeiterin erneut erklären warum das so ist und wie das zusammen hängt weil sie es der Vorgesetzten begründen müsse. Ich hab nun wirklich nicht viel Rente und da sind die Beiträge für 3,5 Jahre Pflegetätigkeit nicht unerheblich. Ich weiß nicht was ich noch machen soll…. Außerdem wurde ich noch gefragt wie das mit rechnen bis 25. Lebensjahr ist, müsste sie noch schauen. Keine Ahnung was sie meint. Ich pflege seit 14 Jahren meine Schwerbehinderte 14 jährige Tochter mit Pflegegrad 3 und es ist nicht absehbar das sich daran was ändert in den nächsten Jahren. Ich könnte Tipps und Rat gebrauchen

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino123,

wieso der Vorgang so lange dauert, können wir einem anonymen Forum leider nicht nachprüfen.

Mein Tipp, schildern Sie nochmal das Problem schriftlich und bitten um schriftliche Rückantwort mit Begründung.

Das können Sie gerne über unser Kontaktformular tun.

https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/formular/S8003

Freundliche Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino123,

es tut mir leid, dass Sie seit langer Zeit auf die Neuberechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente warten. Ich empfehle Ihnen, weiterhin regelmäßig Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und sich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Sollte sich aus der Neuberechnung eine höhere Rentenleistung ergeben, werden die entsprechenden Beträge für den maßgeblichen Zeitraum nachgezahlt.

Bezüglich der Pflege Ihres schwerbehinderten Kindes könnte § 70 Abs. 3a SGB VI relevant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Entgeltpunkte für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Hierfür müssen unter anderem mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.

Möglicherweise bezieht sich die Sachbearbeitung auf diese Regelung. Da hierfür die individuellen Voraussetzungen und die rentenrechtlichen Zeiten geprüft werden müssen, könnte dies ein Grund für die längere Bearbeitungsdauer sein. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich jedoch nur durch die zuständige Sachbearbeitung klären.

Ich empfehle Ihnen daher, gezielt nachzufragen, ob die Pflegezeiten bei der Neuberechnung berücksichtigt werden und ob die Prüfung hierfür noch andauert.

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