Hallo Tino123,
es tut mir leid, dass Sie seit langer Zeit auf die Neuberechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente warten. Ich empfehle Ihnen, weiterhin regelmäßig Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und sich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Sollte sich aus der Neuberechnung eine höhere Rentenleistung ergeben, werden die entsprechenden Beträge für den maßgeblichen Zeitraum nachgezahlt.
Bezüglich der Pflege Ihres schwerbehinderten Kindes könnte § 70 Abs. 3a SGB VI relevant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Entgeltpunkte für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Hierfür müssen unter anderem mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.
Möglicherweise bezieht sich die Sachbearbeitung auf diese Regelung. Da hierfür die individuellen Voraussetzungen und die rentenrechtlichen Zeiten geprüft werden müssen, könnte dies ein Grund für die längere Bearbeitungsdauer sein. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich jedoch nur durch die zuständige Sachbearbeitung klären.
Ich empfehle Ihnen daher, gezielt nachzufragen, ob die Pflegezeiten bei der Neuberechnung berücksichtigt werden und ob die Prüfung hierfür noch andauert.