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Rentenversicherungskonto

von Günther16.02.2010 | 17:35
1118 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
guten tag, ich werde noch dieses jahr ins ausland gehen und dort arbeiten und auch evtl. dort für immer bleiben. muss ich mich da irgendwie bei der rentenversicherung abmelden? was passiert mit meinen rentenkonto? wird es evtl. gelöscht, wenn keine bewegungen mehr vorhanden sind. wenn ich sagen wir mal, nach 20 jahren, wieder zurück nach deutschland komme,existiert dann mein konto noch und habe ich dann die gleiche sozialversicherungsnummer? was wird aus meinen bereits bezahlten beitragen von ca. 14 Jahren? liebe grüße Günther

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Frage ist sicher durch die Ausführungen des Renten-Fachmann hinreichend beantwortet.

Danke Renten-Fachmann.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 16.02.2010 | 17:40
- Die Versicherungsnummer und der Inhalt des V-Kontos bleiben bestehen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, besteht Anspruchauf die Regelaltersrente, die Sie auch über die Deutsche Botschaft bzw. Konsulat beantragen können. - Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, könnten Sie sich danach über die Möglichkeit einer Beitragserstattung erkundigen. - Es wäre günstig, dass Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Auszug ins Ausland mitteilen und darauf hinweisen, dass Sie keine Mitteilungen wie z.B. die jährlichen Renteninformationen wünschen. Dann wird ein entsprechender Vermerk aufgenommen. Falls Sie nicht Ihre Auslandsadresse angeben wollen oder können, wird dadurch viel Zeit- und Portoaufwand vermieden, denn wenn Post unzustellbar zurückkommt wird üblicherweise eine Adressermittlung eingeleitet.
Amadéam 17.02.2010 | 13:43
Ein wenig mehr kann man aus Ihrer Frage schon machen. Ziehen Sie in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat oder ins vertragsloses Ausland? Im ersten Fall müssen Sie mit der Rente nicht bis zur Regelaltersgrenze warten, weil nämlich die ausländischen Zeiten auch bei der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente mit Berücksichtigung finden. Zum Teil können Sie - je nach Vertragsland - sogar Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mit ausländischen Beiträgen aufrecht erhalten, der ansonsten unterginge. Etwas makaber - aber Ihre Versicherungszeiten in D reichen schon jetzt völlig für eine Hinterbliebenenrente aus, in deren Genuß eine potentielle Witwe oder Ihre potentiellen Halb- oder Vollwaisen unter bestimmten Voraussetzungen kommen könnten. Wenn keine Steuerflucht vorliegt, würde ich der Rentenversicherung jeweils die aktuelle Auslandsanschrift mitteilen und von Zeit zu Zeit immer eine aktuelle RENTENAUSKUNFT beantragen. Bestimmt kann man Ihnen näheres mitteilen, wenn Sie uns das Land verraten, in das Sie zu ziehen gedenken.
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