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Rentenversicherungsnummer für nur UV-pflichtige Mitarbeiter

von Hanka26.04.2010 | 12:04
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wo und wie kann man eine Rentenversicherungsnummer für einen Mitarbeiter beantragen, der in Deutschland nur UV-pflichtig ist (Personengruppenschlüssel 190)? Der Mitarbeiter wohnt in der Schweiz und arbeitet teilweise in der Schweiz und teilweise in Deutschland. In Deutschland führt er nur Steuern ab, SV-Beiträge werden nur in der Schweiz bezahlt. Da der Mitarbeiter auch noch nie in Deutschland versichert gewesen ist, habe ich weder eine Krankenkasse noch die Rentenversicherungsnummer. Da der Mitarbeiter aber, aufgrund seiner teilweisen Tätigkeit in Deutschland, UV-pflichtig ist, benötige ich dringend eine Rentenversicherungsnummer für ihn, damit ich die UV-Anmeldung erstellen kann. Kann man diese Nr. in solchen Sonderfällen direkt bei der Deutschen Rentenversichrung Bund beantragen? Vielen Dank vorab.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hanka,

grundsätzlich kann der Arbeitgeber direkt bei der Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer für die Mitarbeiter beantragen. Der Mitarbeiter kann jedoch auch unkompliziert selbst unter Vorlage seines gültigen Passes in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung selbst die Sozialversicherungsnummer beantragen. Die Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite: www.deutsche-rentenversicherung.de.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das koordinierende europäische Sozialrecht, das auch für die Schweiz gilt, schreibt in den Bestimmungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften vor, dass für eine Beschäftigung immer nur die Vorschriften eines Mitgliedstaates gelten, im vorliegenden Fall also die der Schweiz. Das schweizer Recht gilt dann auch für die Teilbeschäftigung in Deutschland. Dies gilt für alle Zweige der Sozialversicherung, also auch der Unfallversicherung. Ob es für solche Fälle im Bereich der Unfallversicherung melderechtliche Besonderheiten gibt, ist uns nicht bekannt. Das könnte im Zweifel bei der zuständigen Berufsgenossenschaft geklärt werden.

8 Antworten

freiestelleam 26.04.2010 | 13:43
Sie sollten mal bei der Deutschen Rentenversicherung Aussenstelle Singen anrufen ( Telefon:07731/8227-10 ).Die ist im Deutsch-Schweizer Grenzgebiet ansässig und hat täglich mit solchen Fällen zu tun. Vielleicht können die ihnen einen Rat geben.
Schadeam 26.04.2010 | 13:33
Wenden Sie sich mit Passkopie und aktueller Anschrift des Mitarbeiters an die nächste Beratungsstelle der DRV - wenn dort ein "einigermaßen unbürokratisch veranlagter Mitarbeiter" sitzt, sollte er/ sie es schaffen, "einfach so" eine Versicherungsnummer zu vergeben.
-_-am 26.04.2010 | 20:47
Lesen Sie einfach nach unter: http://www.das-elena-verfahren.de/glossar/versicherungsnummer "Der Arbeitgeber meldet die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung bei der Krankenkasse des Beschäftigten. Ob der Beschäftigte eine Versicherungsnummer (VSNR) hat, kann der Arbeitgeber mit dem DSVV ermitteln. Wenn der Beschäftigte noch keine Versicherungsnummer (VSNR) hat, wird mit der Meldung bei der Krankenkasse die Vergabe durch den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgelöst, der diese dem Beschäftigten dann auch mitteilt. Beschäftigte können sich wegen der Vergabe einer Versicherungsnummer auch direkt an den Rentenversicherungsträger wenden. Für die Vergabe einer VSNR sind folgende Angaben nötig: - Geburtsdatum, - Geburtsort, - Geburtsnamen sowie - aktuelle Postanschrift. Für Beschäftigte, die derzeit keine VSNR benötigen (z. B. Beamte) wird analog zur VSNR im ELENA-Verfahren eine so genannte Verfahrensnummer (VFNR) vergeben."
Wolfgangam 26.04.2010 | 21:18
> VSNR im ELENA-Verfahren (...) Manche/viele Beamte haben aber eine Versicherungsnummer (ohne es zu wissen, geschweige denn, wie sie lautet). Der Arbeitgeber ist 'dankbar', wenn die kleine Versicherungsbehörde im Nebenzimmer mit einer Liste dieser Personen die örtliche Beratungsstelle aufsucht/anspricht und die VSNR'n ermitteln lässt ...erspart viel Schreiberei :-) Gruß w.
-_-am 26.04.2010 | 21:35
Das von Ihnen angeführte Verfahren halte ich unter Datenschutzgesichtspunkten für ausgesprochen bedenklich. Gibt es für dieses Verfahren eine mir vielleicht nicht bekannte Offenbarungsbefugnis der Deutschen Rentenversicherung? Andere Personalstellen von Behörden haben ihre Beamten aufgefordert, die eigene VSNR zur Teilnahme am ELENA-Verfahren selbst mitzuteilen. Diese Frage war hier jedoch nicht zu beantworten. Der Text der ELENA-Antwort wurde nur vollständigkeitshalber wörtlich und komplett zitiert.
Wolfgangam 26.04.2010 | 21:57
Hallo -_-, > Datenschutzgesichtspunkten Bekannt :-) ...aber manchmal helfen zuverlässige Kontakte nervige Bürokratismen 'etwas' abzukürzen. Und, ehe so ein Beamter in die Puschen kommt ... ;-) Nein, natürlich ist das nicht das offiziell - aber effizient ! Gruß w.
dgam 28.04.2010 | 10:47
Sind solche Beschäftigte in Deutschland dann tatsächlich UV-pflichtig? Für den beschriebenen Fall ist nach EWG-Verordnung 1408/71 (bzw. ab 01.05. neue Verordnung 883/2004) auf die hiesige Beschäftigung schweizerisches Recht anzuwenden (deswegen ja die Beitragszahlung in der Schweiz). Gilt diese Rechtszuordnung nicht auch für die UV? Wir haben selbst eine Reihe solcher / ähnlicher Beschäftigter. Mit der Beitragszahlung zur UV haben wir zwar kein Problem, weil wir als Landesverwaltung hier so direkt keine Beitragszahlung an unsere "eigene" Unfallkasse zu leisten haben. Deswegen haben wir uns über die UV an der Stelle auch nie Gedanken gemacht. Aber die Meldungen mit PGS 190 müssten wir natürlich auch abgeben, wenn die Fälle hier wirklich UV-pflichtig wären.
dgam 28.04.2010 | 13:17
Das war auch meine Ansicht, dass das schweizerische Recht auch für den Bereich der UV gelten müsste. Damit dürfte die DEÜV-Meldepflicht in Deutschland auch komplett ausgeschlossen sein.
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