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Experten-Antwort

Rentenversicherungswechsel - Beiträge falsch überwiesen

von Stefan01.06.2022 | 20:06
362 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine Freundin ist Architektin und ist letztes Jahr zur Rentenversicherung der Architektenkammer gewechselt da dort die Konditionen besser sind. Die Bescheinigung zur Beitragsbefreiung bei der gesetzlichen RV hat sie bekommen, jedoch vergessen ein Formular auszufüllen das sie beim AG einreichen hätte sollen. Nun wurden weiterhin Zahlungen an die gesetzliche RV getätigt, anstatt das Geld an die private RV der Architektenkammer zu überweisen. Nun hat sie, von der Architektenkammer, eine Nachzahlungsaufforderung über 10.000€ erhalten, da diese natürlich kein Geld bekommen haben. Ist es denn möglich das Geld bei der gesetzlichen RV zurückerstattet zu bekommen? Immerhin lag ja schon eine Beitragsbefreiung vor, es wurde nur vergessen dem Arbeitgeber bescheid zu geben. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die Beiträge sind aufgrund der Pflichtversicherung als Beschäftigter solange zu zahlen, bis die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen werden kann.

Die Befreiung ist antragsabhängig und kann nur vom Vorliegen der Voraussetzung an augesprochen werde, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Sonst wirkt sie nur vom Eingang des Antrags an (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Der Anra gilt als gestellt, wenn das Versorgungswerk ihn zur Bescheinigun der Voraussetzungen erhält.

Wird keine Befreiung beantragt oder der Antrag später gestellt, sind alle Beiträge zu Recht gezahlt und können nicht erstattet werden. In diesem Zeitraum liegt tatsächlich eie Doppelversicherng vor.

Herzliche Grüße

Ihr Expertenteam

[wrs]

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3 Antworten

W°lfgangam 01.06.2022 | 20:22
Hallo Stefan, die DRV bietet Ihnen dafür diesen Vordruck an: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… ...den Sie an Ihre Krankenkassen/Einzugsstelle der Beiträge, senden müssen. Gruß w.
Stefanam 01.06.2022 | 20:41
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
Valzuunam 03.06.2022 | 09:28
Lag die Befreiung aber -ohne Wissen des Arbeitgebers- tatsächlich vor, hat dieser die Beiträge zu unrecht gezahlt, so dass diese beanstandet und (auf Antrag) erstattet werden müssen.
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