Hallo Muck,
ich kann mich der Antwort von siehe hier nur anschließen. Der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entfällt mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Gezahlt wird ab dem 01.07.2021 allein die Regelaltersrente. Zur Abrechnung eventueller Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit, die nur bis zum 30.06. an Sie leisten darf oder zur Verrechnung eventuell über den 01.07.2021 hinaus gezahlter teilweiser Erwerbsminderungsrente wurde aber der Zahlbetrag der Altersrente vorläufig einbehalten. Sobald die Nachricht der Agentur für Arbeit vorliegt, ob und ggf. wie viel Geld noch im Juli an Sie gezahlt wurde, wird die Nachzahlung entsprechend abgerechnet. Zahlungen der Agentur für Arbeit für Juli sowie Zahlungen der teilweisen Erwerbsminderungsrente über den 30.06. hinaus werden einbehalten und der evtl. vorhandene Rest an Sie ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung