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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von Muck27.07.2021 | 17:02
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann hatte bis einschließlich 13.07.2021 Alg1 und die teilweise EM Rente. Nun ist er ab dem 01.7.2021 in Altersregelrente. Laut Rentenbescheid bekommt er zum 30.09.2021 regelmäßig seine Rente. Die Nachzahlung vom 1.07 bis einschließlich 31.08.2021 wird vorläufig einbehalten. Nun habe ich bei der Rentenkasse angerufen, ob die teilweise EM Rente für Juli und August weiter bezahlt wird. Der Sachbearbeiter meinte ja wäre sich aber nicht sicher, also fragte er eine Kollegin. Sie meinte die teilweise Rente ist aufgehoben und wird nicht gezahlt. Ich sagte das kann dann nicht sein, weil laut Berechnung der Nachzahlung ist die teilweise Rente für Juli und August schon abgezogen und für uns sieht es so aus als wenn sie für Juli und August gezahlt würde. Sollte sie nicht gezahlt werden dann müsste due Nachzahlung höher sein. Man könnte mir nicht weiter helfen bei der Rentenkasse. Wir stehen also im Juli und August ohne Rente da. Laut Berechnung der Nachzahlung bekäme mein Mann für Juli und August gar keine Rente. Man muss doch als Sachbearbeiter wissen ob die teilweise Rente eingestellt wurde. Wir haben keinen Bescheid darüber bekommen. Und das die Berechnung so dann nicht stimmen kann ist wahrscheinlich auch egal. Kann mir hier jemand sagen wie das mit der Zahlung läuft? Wird die teilweise Rente eingestellt? Und man bekommt bis zu ersten Zahlung der vollen Rente 2 Monate nix? Es war nur ein Umwandlungsantrag und kei Neuantrag. Es ist heftig 4 Tage vor Zahltag zu erfahren, dass ab diesen Monat und die nächsten zwei Monate gar keine Rente kommt. Wie soll man jetzt Miete und Strom zahlen? LG

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Muck,

ich kann mich der Antwort von siehe hier nur anschließen. Der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entfällt mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Gezahlt wird ab dem 01.07.2021 allein die Regelaltersrente. Zur Abrechnung eventueller Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit, die nur bis zum 30.06. an Sie leisten darf oder zur Verrechnung eventuell über den 01.07.2021 hinaus gezahlter teilweiser Erwerbsminderungsrente wurde aber der Zahlbetrag der Altersrente vorläufig einbehalten. Sobald die Nachricht der Agentur für Arbeit vorliegt, ob und ggf. wie viel Geld noch im Juli an Sie gezahlt wurde, wird die Nachzahlung entsprechend abgerechnet. Zahlungen der Agentur für Arbeit für Juli sowie Zahlungen der teilweisen Erwerbsminderungsrente über den 30.06. hinaus werden einbehalten und der evtl. vorhandene Rest an Sie ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Siehe hieram 27.07.2021 | 18:10
Hallo Muck, mit Beginn der Regelaltersrente endet der Anspruch auf eine zuvor bezogene EM-Rente, ohne dass es hierfür eines gesonderten Aufhebungsbescheides bedarf (siehe Bescheid EM-Rente). Wenn die teilweise EM-Rente bisher monatlich 'nachschüssig', also zum Monatsende bezahlt wurde, werden Sie also spätestens am Freitag feststellen, ob eine Zahlung eingeht (es ist zu vermuten, dass ja!). Die Zahlung ließ sich wahrscheinlich gar nicht stoppen (Bearbeitungszeiten), weshalb dann diese auch bei der Nachzahlungsberechnung berücksichtigt wurde. Auch die Agentur für Arbeit hat einen Anspruch auf Erstattung ab 01.07.2021, da mit Beginn der Regelaltersrente ein Anspruch auf ALGI entfällt (außer, Ihr Mann bezieht gemäß 'Flexirente' eine Teilrente, wahrscheinlich aber ja nicht). Es kann aber auch hier sein, dass die Zahlung von ALGI nicht gestoppt werden konnte, Sie hier also ebenfalls zumindest noch die Zahlung für Juli zum Monatsende erhalten. Das können Sie aus den Bescheiden der Agentur für Arbeit entnehmen oder eben auch am Freitag auf dem Konto sehen. Für den Monat August sollten Sie sich dann vorsorglich an das Amt für Grundsicherung wenden. Dort würde dann geprüft, ob Sie für den Monat einen - vorläufigen - Anspruch hätten, der dann aber ebenfalls mit der Regelaltersrente verrechnet werden würde. Evtl. hilft Ihnen doch ein Anruf beim Postrentendienst, der für die Auszahlung der Renten zuständig ist, um dort zu erfahren, bis wann die teilweise EM-Rente von dort noch überwiesen wird. Viel Erfolg und alles Gute!
Muckam 27.07.2021 | 19:06
Ich kann nicht nachvollziehen warum die erste Rentenzahlung erst am 30.09.2021 gezahlt wird, wenn Rentenbeginn 01.07.2021 ist. Ja das Alg1 vom 1.07 bis 13.07. 21 muss verrechnet werden. Zeitraum über das Alg1 lag der Rentenkasse schon bei Antragstellung im Januar 21 vor. Das es da zu einer Weiterzahlung kam liegt ja an der Bearbeitungszeit der Rentenkasse. Trotzdem kann dann die Nachzahlungsberechnung nicht stimmen. Denn wenn die teilweise Rente im Juli und August nicht gezahlt wird, dann wurde sie aber in der Berechnung bei der Nachzahlung nicht berücksichtigt. Mein Mann bekommt ab 1. Juli 1058 Rente, diese wird das erste Mal am 30.09.2021 gezahlt. Also würde er für Juli und August jeweils eine Nachzahlung von je 1058 pro Monat bekommen. Also 2116 Euro für Juli und August. Man hat aber eine Nachzahlung für Juli und August von 1080 € errechnet. Und diese Summe könnte meiner Rechnung raus nur entstehen, wenn man die teilweise Rente von je 517€ für Monat Juli und August anrechnen. Wenn sie eingestellt wurde dann wäre die Nachzahlung 2116€. Selbst der Sachbearbeiter konnte mir diese Berechnung erläutern noch konnte er mir sagen ob die teilweise Rente gezahlt oder eingestellt wurde. Nach 6 Monaten sollte man schon Klarheit bekommen, gerade dann wenn man einen Bescheid hat. MfG Muck
Muckam 27.07.2021 | 19:15
Der Agentur für Arbeit lag heute noch nichts vor von der Rentenkasse. Selbst wenn sind es nur 446€ Rückerstattung. Erklärt aber noch lange nicht die Berechnung der Nachzahlung laut Rentenbescheid. Ich bin einfach nur verärgert, dass wir Monate lang mit Ausreden hin gehalten wurden und es mit Ankündigung einer Untätigkeitsklage die Bearbeitung ins Rollen kam. Und man dann noch nicht mal nach einem Bescheid klärende Antworten bekommt. Einen Antrag auf Grundsicherung wollten wir stellen. Aber die Rentenkasse hat bei der Stadtverwaltung angerufen, dass der Rentenbescheid raus ist. Und es jetzt nicht mehr nötig sei. Bitte!? Wie kann so was sein. Ich wollte vom Sachbearbeiter wissen wer dort angerufen hat, konnte er mir nicht sagen. Verstehen Sie nicht nicht falsch, aber meine Erfahrungen mit der Rentenkasse sind Grotten schlecht. MfG Muck
Muckam 27.07.2021 | 19:22
Das können Sie aus den Bescheiden der Agentur für Arbeit entnehmen oder eben auch am Freitag auf dem Konto sehen. Der Rentenkasse lag schon im Januar 2021 ein Bescheid über Leistungen vom Alg1 vor. Mit Aufhebungszeitraum. Für den Monat August sollten Sie sich dann vorsorglich an das Amt für Grundsicherung wenden. Dort würde dann geprüft, ob Sie für den Monat einen - vorläufigen - Anspruch hätten, der dann aber ebenfalls mit der Regelaltersrente verrechnet werden würde. Hatten wir schon veranlasst, die Stadt, die mit uns gemeinsam den Antrag gestellt hatte. Wir würden von der Stadtverwaltung angerufen, dass wir den Antrag nicht mehr ausfüllen bräuchten. Die Rentenkasse hätte dort angerufen, das der Rentenbescheid verschickt wurde. Evtl. hilft Ihnen doch ein Anruf beim Postrentendienst, der für die Auszahlung der Renten zuständig ist. Wo kann ich die Rufnummer finden!? Danke für die Infos. MfG Muck
Muckam 27.07.2021 | 19:57
Entschuldigung wenn man sich hier Rat sucht. Warum und weshalb wir auf Grundsicherung angewiesen sind, wenn die Rente nicht pünktlich läuft, steht gar nicht zur Diskussion. Grosse Klappe haben ja wahrscheinlich nur Sie. Sie greifen mich hier an. Sie sollten mal über den Tellerrand schauen bevor Sie jemanden hier verurteilen. Wohl keine anständige Kinderstube genossen!! Krass mein Mann hat 40 Jahre als Bäcker hart gearbeitet und seine Wirbelsäule kaputt gemacht und leidet jetzt an einer Querschnittslähnung. Bis dahin haben wir den Staat nicht einmal in Anspruch genommen. Er bekommt jetzt nur das was ihm nach langer Arbeit zusteht. Große Klappe..... ohne Worte.
Siehe hieram 27.07.2021 | 20:19
Zitat von Muck anzeigenausblenden
Hallo Muck, Altersrente Juli = 1.058,00 + Altersrente August = 1.058,00 gesamt für Juli und August 2.116,00 EUR EM-Rente Juli = 517,00 + EM-Rente August = 517,00 gesamt für Juli und August 1.034,00 EUR Differenz also 1.082,00 EUR. Somit wurde die teilweise EM-Rente im Nachzahlungsbetrag berücksichtigt (wie Sie ja auch schon so festgestellt haben). Dass sie 'eingestellt' wurde, bedeutet erst einmal nur, dass ab 01.07.2021 darauf kein Anspruch mehr besteht wegen Beginn der Regelaltersrente. Wie zuvor beschrieben, konnte aber wohl die eigentliche Zahlung nicht rechtzeitig gestoppt werden, wird bei Ihnen also eingehen. Zumindest für den Juli. Von der errechneten Nachzahlung geht aber noch das ALGI ab, je nachdem, für wie lange Sie es tatsächlich erhalten haben. Aber Sie haben es erhalten, deswegen wird es von der Rente erstattet. Wenn die Agentur für Arbeit also nun fix ist, kann die endgültige Abrechnung über die Nachzahlung dann ja vielleicht doch schon im August erfolgen. Denn auch wenn die DRV schon bei Antrag wusste, dass Sie (Ihr Mann) einen Anspruch auf ALGI hatten, kann trotzdem erst anschließend geprüft werden, wie lange tatsächlich bezahlt wurde. Und da liegt es dann nicht an der DRV, wie lange das nun dauert. Da Ihnen aber ansonsten auch schon der Rentenbescheid vorliegt, wird wohl auch Ihre Hausbank Sie unterstützen, in dem sie wenn notwendig einen kurzfristigen Überziehungskredit gewährt (die Kosten hierfür werden allerdings von niemandem erstattet, dürften aber überschaubar sein). Warten Sie mal Freitag (Rentenzahltag) ab, dann wissen Sie schon etwas mehr.
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