Hallo Hochverärgert,
bei rechtzeitiger und vollständiger Antragstellung dürfte es in Ihrem Fall zu einer Verzinsung gekommen sein.
Sofern Sie mit Ihrem Rentenbescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie zunächst Widerspruch bei Ihren Rentenversicherungsträger erheben. Eine Klage wäre zu diesem Zeitpunkt unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung