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Rentenzahlung nach Todesfall

von kraxel09.01.2010 | 14:20
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Hatten leider einen Tosesfall in der Familie am 01.01.2010. Durch Diskussion im Familienkreis ist unklar, ob noch eine Rentenzahlung für den Januar 2010 erfolgt. Die Verstorbene war 88 Jahre und Witwe. Finden ihre Rentenunterlagen nicht und haben bis jetzt die Rentenkasse noch nicht kontaktiert. Normalerweise erfolgt Rentenzahlung rückwirkend des Monats aber ein kluges Familienmitglied sagt, daß früher die Rente voraus bezahlt wurde und sie so eine Art Bestandsschutz hatte.Vielleicht weiß schon jemand hier genaueres ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die Versicherte im Januar verstorben ist, steht die Januarrente noch der Versicherten bzw. den Erben zu. Ob und vom wem der Todesfall gemeldet wird ist ebenso egal, wie der Weg. Entscheidend ist, dass der Rentenversicherungsträger oder der Renten Service hiervon unterrichtet wird. Es genügt, wenn Sie eine Sterbeurkunde einsenden. Wenn Sie sich an den Renten Service wenden, sollte möglichst das Formular "Änderungsanzeige an den Rentenservice der Deutschen Post" verwendet werden.

6 Antworten

Realistam 09.01.2010 | 14:51
Seit April 2004 werden gesetzliche Renten rückwirkend ausgezahlt. Renten die vorher bewilligt wurden, werden im Voraus ausgezahlt. Sie werden im Regelfall am letzten Bankarbeitstages des Vormonats gutgeschrieben. MfG
Tanteam 09.01.2010 | 15:52
Die eigene Rente und auch die Witwenrente gibt es für den ganzen Januar 2010. Die Renten wurden Anfang des Monats überwiesen. Erst für neu beginnende Renten ab 01.04.2004 erfolgt die Zahlung am Monatsende. Das Ableben der Frau sollte beim Rentenservice der Post erfolgen. Vordrucke hat jedes Postamt bzw. auch im Internet unter Deutsche Post zu finden.
Rentnerinam 09.01.2010 | 19:08
Sorry, ich verstehe nicht ganz, warum Sie hier fragen. Auf dem Kontoauszug steht doch, für welchen Monat die letzte Rente eingegangen ist. Abmeldung bei der DRV kann auch der Bestatter machen, wenn es Ihnen zuviel ist.
-_-am 09.01.2010 | 19:43
Wenn die Rente vor dem 01.04.2004 erstmals gezahlt worden ist, wird die Zahlung vorschüssig geleistet, d. h. der Geldeingang Ende Dezember ist für den Monat Januar 2010. Die Rente steht der Dame bzw. den Erben noch zu. Die Abmeldung erfolgt über das Formular "Änderungsanzeige und Anträge im Renten Service der Deutschen Post". Das Formular erhalten Sie bei jeder Postfiliale oder über den Link: http://www.rentenservice.com//mlm.nf/dprs/download/formulare/aen… Wenn Sie die Postabrechnungsnummer(n)/Postrentennummer(n) nicht kennen, Sie die anderen Angaben aber eintragen, findet der Renten Service die Zahlunterlagen auch ohne diese Angaben. Die Postfilialen sind Ihnen ggf. behilflich. Unter der Telefonnummer 01 80 3 12 45 78 (9 ct je angef. 60 Sek. aus den deutschen Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife) erhalten Sie bei Bedarf ebenfalls Hilfe. Unter http://www.rentenservice.com können Sie alternativ auch "Änderungsanzeige" anklicken und das Ganze online erledigen (alternative Internet-Adresse: www.rentenservice.de wird automatisch auf www.rentenservice.com weitergeleitet). Die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service veranlasst die Einstellung der Zahlung und bucht überzahlte Beträge automatisch wieder zurück. Sie müssen keine Überweisung vornehmen, wenn der Gutschriftbetrag auf dem Konto belassen wird. Diese Informationen habe ich auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Renten_Service eingestellt und können dort nachgelesen werden.
kraxelam 09.01.2010 | 20:37
Vielen Dank für die informativen Auskünfte. Aber sorry die Kontoauszüge wurden noch nicht gefunden und hoffe Sie hatten noch nicht das Problem, denn nach einem Todesfall und noch zu diesem Zeitpunkt ist man doch etwas neben der "Spur". Alles möchte man doch nicht Fremden überlassen ! Trutzdem allen vielen Dank !
Dieter Grützneram 13.04.2011 | 18:46
Mein Vater ist im Alter von 84 Jahren Anfang Februar (08.02.) d.J. verstorben. Im März überwies die Rentenkasse einen kleinen Betrag, der in keinem Verhältnis und auch nicht anteilsmäßig 8/30 zur bisherigen Rente stand. Ist das korrekt? gruedi
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