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Experten-Antwort

Rentner mit Nachzahlung für KV?

von Rentner Sauerbürger19.06.2014 | 12:52
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5 Antworten

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Sehr geehrte Experten, am 11.08.2013 endete mein Arbeitslosengeld nachdem mein Arbeitgeber zuvor eine Insolvenz hatte. Meine Rente wurde zum 01.09.2013 bewilligt und ich habe diese auch erhalten. Ab 12.08.2013 bis 31.08.2013 hatte ich keinerlei Einkommen, ich habe für diese Zeit 300€ angespart und hatte auch keine Hartz4. Jetzt will meine Krankenkasse von mir 89,23€ KV und 12,28PfV nachträglich kassieren. Ich habe allerdings keinerlei Leistung in Anspruch genommen und habe auch keinen Antrag für eine Versicherung gestellt und meine Rente ist auch nicht gerade üppig... Meine Frage: Muss ich die Summe nachzahlen oder kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Ist die Krankenkasse berechtigt mich ohne Antrag zu versichern? Es betraf eigentlich nur 19 Tage , gibt es nicht eine Mindestversicherungszeit oder vielleicht eine Kulanzzeit? Vielen Dank für (hoffentlich) konstruktive Antworten. Rentner Sauerbürger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann mich den Beiträgen von Fritz und W*lfgang nur anschließen.

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4 Antworten

Fritzam 19.06.2014 | 16:49
Die Forderung der Krankenkasse besteht zu Recht, da Sie für den Zeitraum vom 12.8. - 31.8.2013 als Rentenantragsteller pflichtversichert waren. Somit haben Sie Beiträge für diese Zeit zu entrichten. Ob Sie Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht spielt keine Rolle. Wären Sie aber in dieser Zeit schwer krank geworden hätte die Kasse ja auch die Leistungen erbringen müssen, also haben die das Risiko getragen. Mein Haus brennt nicht, also muss ich es nicht versichern, wenn es aber brennt schließe ich schnell eine Versicherung ab und dann müssen die zahlen. So geht das nicht.
W*lfgangam 19.06.2014 | 19:21
Zitat von Rentner Sauerbürger anzeigenausblenden
Hallo Rentner Sauerbürger, dazu bedarf es keines Antrages von Ihnen, die KK ist gesetzlich verpflichtet Sie (weiter) zu versichern und die Beiträge (hier taggenau) nachzufordern. Den Grund hat Ihnen Fritz bereits genannt. Rechtliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html Gruß w.
Rentner Sauerbürgeram 20.06.2014 | 10:09
Vielen Dank für die Antworten, die ich zwar akzeptieren muss (nach Gesetzeslage), aber tief im Inneren bin ich damit nicht einverstanden und dies begründe ich , wie folgt: ich hatte keinerlei Einkommen in dieser Zeit, trotzdem wird ein Einkommen v. 898,33€ angerechnet! Also nochmal vielen Dank!
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