Hallo Eeru,
Personen, die im Beitrittsgebiet infolge politischer Verfolgung im Beruf in erheblichem Maße benachteiligt worden sind, können über das BerRehaG einen gewissen Ausgleich erhalten. Bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger müssten Sie zunächst entsprechende Tatbestände geltend machen.