Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Riester bei vorzeitigem Berufsaustritt

von Bernd Peter02.01.2016 | 17:24
1062 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Vater ist über 80 und arbeitete immer noch in seinem Geschäft. Jetzt ist er sehr krank geworden und wird vielleicht ein Pflegefall. Ich würde dann meinen Job aufgeben, die Pflege übernehmen und die Jahre bis zur Rente mit Erspartem überbrücken. Was passiert mit meinem Riester Vertrag? Kann ich den weiter ansparen? Und was ist mit dem Geschäft. Wenn ich das weiterführe, dann wäre ich ja selbstständig. Muss ich das aufgeben oder was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

sofern Ihr Vater ein Pflegefall wird und die Pflegeversicherung Ihres Vaters für Sie Beiträge zur Rentenversicherung (als nicht erwerbsmäßiger Pflegeperson) entrichten wird, dann könnten Sie auch weiterhin als Förderberechtigter Beiträge in Ihren Riester Vertrag einzahlen. Wie hoch die Beiträge dann sind, hängt von den beitragspflichtigen Einnahmen des Kalendervorjahres zur Rentenversicherung ab. Für den Fall, dass außer den Pflegebeiträgen keine Beiträge mehr entrichtet werden und die übermittelten beitragspflichtigen Einnahmen sind höher als das tatsächliche eventuell von Ihrem Vater an Sie gezahlte Entgelt, wäre bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages dieses Entgelt zu berücksichtigen. Sofern Sie Ihren Vater unentgeltlich pflegen, wäre aber mindestens dann der Mindesteigenbeitrag in Höhe des Sockelbetrages von 60,- Euro im Jahr zu leisten.

Ob Sie bei Übernahme des Geschäftes eventuell zum Versicherungspflichtigen Personenkreis gehören werden, Sich möglicherweise auf Antrag pflichtversichern sollten, ob eventuell eine freiwillige Versicherung ausreicht oder möglich wäre, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026