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Riester-Beiträge bei Arbeitslosigkeit

von Regina21.09.2009 | 21:42
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3 Antworten

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Salut, ich habe folgende zwei Fragen: 1. Jemand ist den Großteil des Jahres 2009 arbeitslos, bekommt ALG 1. Wie setzt sich dann 2010 die Einkommens-Basis zusammen, die für die 4%-Grenze (wg. maximaler Förderung) herangezogen wird? 2. Wenn die o.g. Person 2008 jedoch ein sehr hohes Einkommen hatte (und dementsprechend 2009 hohe Riester-Beiträge zahlt), gibt es dann eine Möglichkeit, die 2009 gezahlten Riester-Beiträge auf die Steuererklärung 2010 zu "schieben"? Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten. Regina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist zutreffend, dass die Summe des tatsächlich im Jahr 2009 bezogenen Arbeitslosengeldes I zu ermitteln ist und dem ebenfalls im Jahr 2009 sozialversicherungspflichtig erzielten Entgelt hinzu zu rechnen ist.

Beiträge können nicht von einem in das andere Jahr geschoben werden.

2 Antworten

Schiko.am 22.09.2009 | 09:44
Maßgebend für die 4% Riesterbeitrag das Bruttoeinkommen plus AL 1 des Jahres 2009 für die Beitragsabführung für 2010. Höchstens aber 2.100 Jahresbeitrag, dies ist auch der Höchstbetrag für geltend zu machenden Sonderausgaben. Richtlinie für zu zahlenden Riesterbeitrag 2009 das Jahresbrutto in 2008, davon 4% höchstens 2.100. Die Sonderausgaben werden jeweils im Jahr der Beitragszahlung berück, sichtigt. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, der aus 2.100 Euro errechnete Erstattungsbetrag wird um die gezahlte Grund und Kinder- zulagen gekürzt, oft fällt deshalb kein Erstattungsbetrag an. Nehme an Sie wissen , bei Größenteils ALG 1 fällt eine geringe Steuer an, bei nur 154 Grundzulage-also ohne Kinderzulage- wirkt sich der Sonder- ausgabenabzug nicht voll aus, deshalb wäre es gut, wenn der Abzugsbetrag steuerlich auf das Jahr 2010 " verschoben ?" geltend gemacht werden kann. - Dies geht leider nicht- - Sie können es ja probieren, diese Auskunft beim Finanzamt einzuholen , wäre interessant welche Auskunft Sie erhalten. Nicht weil der Beamte dies nicht weiß, sondern mit Arbeit überlastet ist. Meist die Auskunft , reichen Sie die Steuererklärung ein, dann sehen sie was rauskommt. Mit freundlichen Grüßen.
Beitragam 22.09.2009 | 08:14
Hallo! zu 1.) Summe des tatsächlich in 2009 bezogenen ALG I zzgl. sv-pflichtige Bruttoentgelte aus 2009 zu 2.) Nein. MfG
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