Tendenziell dürften sich für Sie keine steuerlichen Folgen ergeben, da Sie in der Auszahlungsphase nach den für Sie
geltenden Vorschriften besteuert werden. Diesbezüglich müßten Sie sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.
Grundsätzlich dürfte es auch keine Rolle spielen, ob Ihre Ex-Frau Anteile aus einem geförderten oder ungeförderten Riestervertrag
übertragen bekommt.
Zur endgültigen Klärung sollten Sie sich direkt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Verbindung setzen
(Servicehotline 03381 21222324, Mail zulagenstelle@drv-bund.de). Nur diese Stelle prüft, ob eine schädliche Verwendung vorliegt oder nicht.