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Riester in Rürup im Rahmen Versorgungsausgleich

von Kratzer04.07.2012 | 09:56
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Ich bitte um Hilfestellung bei der Beurteilung folgender Sachlage: Vermögen aus meinem Riestervertrag soll im Rahmen eines Versorgungsausgleichs auf meine Ex-Frau übertragen werden resp. in einen Basisrentenvertrag (Rürupvertrag) von ihr fließen. Ist dies möglich und welche steuerlichen Folgen ergeben sich für mich als Ausgleichsverpflichteten? Macht es einen Unterschied, ob mein Riestervertrag gefördert bzw. nicht gefördert bzw. teils gefördert und teils ungefördert ist? Liegt ggf. eine schädliche Verwendung vor? Aus den §§ 93 und 33 Nr. 55b EStG werde ich nicht so richtig schlau. Ich gehe davon aus, dass meine Frage hier richtig platziert ist, da die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutsche Rentenversicherung Bund angesiedelt ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Tendenziell dürften sich für Sie keine steuerlichen Folgen ergeben, da Sie in der Auszahlungsphase nach den für Sie

geltenden Vorschriften besteuert werden. Diesbezüglich müßten Sie sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

Grundsätzlich dürfte es auch keine Rolle spielen, ob Ihre Ex-Frau Anteile aus einem geförderten oder ungeförderten Riestervertrag

übertragen bekommt.

Zur endgültigen Klärung sollten Sie sich direkt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Verbindung setzen

(Servicehotline 03381 21222324, Mail zulagenstelle@drv-bund.de). Nur diese Stelle prüft, ob eine schädliche Verwendung vorliegt oder nicht.

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