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Riester - mittelbar - Erziehungszeiten

von Falk Gneuß21.03.2012 | 20:51
1165 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende kurze Frage: Meine Frau hat einen Riestervertrag in den sie den Mindestbeitrag einzahlt und durch die Erziehungszeiten als mittelbar Berechtigte auch Zulagen erhält. Meine Frage bezieht sich sich auf den Zeitraum. Unsere Kinder sind in den Jahren 1996, 1998, 2000 und 2003 geboren. In welchen Kalenderjahren ergibt sich jetzt ein Förderanspruch? Mit besten Grüßen Falk Gneuß

2 Antworten

Fachmannam 22.03.2012 | 11:46
Der Anspruch auf Zulage besteht für die Ehefrau nur für die Dauer der gestezlichen Erziehungszeit.
*am 22.03.2012 | 15:53
Die Erziehungszeiten in der gesetzlichen RV betragen für Kinder, die nach 1992 geboren wurden 36 Kalendermonate. Sofern in diesem Zeitraum ein weiteres Kind geboren wird. werden diese Zeiten verlängert. In Ihrem Fall heißt das, ab dem Folgemonat der Geburt Ihres ältesten Kindes ist Ihre Frau UNMITTELBAR zulageberechtigt: KJ 1996 - 2008
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