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Experten-Antwort

Riester-Rechner: Fragen

von reddy12.12.2018 | 20:54
120 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Sie haben einen sehr guten Riester-Rechner: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/riester-rechner.html Aber eines verstehe ich nicht: Wenn man unter gewünschte Berechnung "maximale Förderung" angibt, müsste Ihr Rechner doch automatisch ausspucken, dass man 2.100 Euro p.a. zahlen muss. Oder? Danke für Ihre Stellungnahme.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Anworten von chi und Modi1969 stimmen wir zu.

Sollen Sie darüber hinaus technische Fragen zum Riester-Rechner haben,

müssten Sie sich an den Anbieter

wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG

(siehe Impressum) wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo reddy,

der Riester-Rechner wird u.a. von mir betreut. Chi und Modi haben den Sachverhalt schon sehr gut erklärt. Die 2.100 sind ein Förderhöchstbetrag - wer mehr als diese Summe einzahlt, bekommt für den überschießenden Betrag keine weitere Förderung.

Wenn Sie mehr Infos wünschen: Unter "Kontakt" können Sie uns direkt schreiben.

Viel Erfolg bei der Altervsorsorge!

Ihr Admin.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

chiam 12.12.2018 | 21:45
Wieso? Wenn jemand nicht so viel verdient, reicht ja schon weniger als 2100 Euro (möglicherweise sehr viel weniger, im Extremfall nur 60 Euro), um die volle Förderung zu bekommen.
Modi1969am 13.12.2018 | 07:25
Hallo, Es kommt darauf an, was Sie unter maximaler Förderung verstehen. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich der Grund-und ggf. Kinderzulage bespaßen. Zahlen Sie weniger als diesen Betrag, erhalten Sie die Zulage nur anteilig. Bsp. Voranschritt 30000 Euro, keine Kinder : 4 % von 30000 = 1200 abzüglich Grundzulage 175 , also 1025 Euro Mindesteigenbetrag für die volle Zulage (maximale Zulagenförderung). Sie können natürlich auch 2100 Euro incl. Zulage besparen,; dann gibt es zwar weiterhin nur 175 Euro Zulage, aber Sie haben über den parallel vom Finanzamt zu prüfenden Sonderausgabenabzug (Anlage AV bei Steuererklärung) eine weitere Förderung durch Steuergutschrift, von der die Zulage abgezogen wird. Dies wäre dann - bei entsprechender Steuerlast - die maximal mögliche Förderung.
Modi1969am 13.12.2018 | 07:28
Au Mann, ich hasse diese Automatik. Bespaßen ist genauso Quatsch wie Voranschnitt. Besparen und Vorjahresbrutto sollte es heißen...
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