Hallo themafeld,
ja, auch wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen können Sie weiterhin Beiträge in Ihren laufenden Riestervertrag einzahlen. Soweit Sie neben dem Altersvollrentenbezug (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder auch eine versicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit mit entsprechender Beitragszahlung ausüben, gehören Sie auch zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis und können damit auch eine entsprechende Förderung durch die ZfA erhalten.
Aufgrund des ab 01.01.2017 (im Rahmen des Flexirentengesetzes) geltenden neuen Versicherungsrechts tritt die Versicherungsfreiheit wegen eines Altersvollrentenbezugs im Übrigen erst nach Ablauf des Monats in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird ein. Um die für die unmittelbare Förderberechtigung notwendigen Rentenversicherungsbeiträge zahlen zu können ist in Ihrem Fall damit grundsätzlich auch kein„Umweg“ über den Bezug einer Teilrente notwendig. Insoweit möchte ich auch auf dem Beitrag von „Apollosonde“ verweisen.