Guten Tag Talli,
es ist korrekt, dass Sie bei einer sogenannten „Riester-Rente“ eine staatliche Förderung in Form von Zulagen erhalten. Das ist zunächst eine Grundzulage i.H.v. 175 € jährlich. Zusätzlich gibt es noch den einmaligen Berufseinsteigerbonus i.H.v. 200 € jährlich, den Sie im ersten Jahr der Zulagenförderung erhalten, wenn Sie den Vertrag über die „Riester-Rente“ bis zu Ihrem 25. Geburtstag abgeschlossen haben. Wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie ebenfalls eine staatliche Förderung. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Sie pro Kind 300 Euro pro Jahr.
Neben der Riester-Zulage profitieren Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen, denn Sie können die Zahlungen auf Ihr Riester-Konto und die darauf gewährten Zulagen in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Frage der Verzinsung bzw. der Rendite einer „Riester-Rente“ ist abhängig von dem jeweilig gewählten Produkt bzw. Vertrag. Dazu sollten Sie sich an den jeweiligen Anbieter wenden und beispielsweise das Produktinformationsblatt für das jeweilige Produkt bzw. den jeweiligen Vertrag anfordern.
Denn die Anbieter müssen seit 2017 ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden, damit Sie als Verbraucher die verschiedenen Produkte der geförderten Altersvorsorge besser verstehen und deren Leistungen, Chancen und Risiken, Garantien und Kosten besser miteinander vergleichen können.
Weitere Informationen zum Thema „Riester-Förderung“ finden Sie auf folgender Internetseite der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA):
hhttps://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node.html