Maßgebend ist das Bruttoeinkommen des vergangenen Jahres. Wenn Sie ab 2007 in Altersteilzeit sind, ist für die Beitragszahlung zur Riesterrente in diesem Jahr das im Jahr 2006 erzielte volle Einkommen maßgebend. Im Jahr 2008 müssen Sie dann 4 % des geringeren Einkommens des Jahres 2007 aufbringen. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, höhere Beiträge zu leisten. Im Jahr 2007 werden bis zu 1575 € und ab dem Jahr 2008 bis zu 2100 € jährlich steuerlich über den Sonderausgabenabzug gefördert.