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Experten-Antwort

Riester, Schädliche Verwendung

von Südostasien11.10.2010 | 15:12
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Forum ! Ich riestere seit 2002. Nun verlagert mein Arbeitgeber Arbeitsplätze nach Südostasien. Ich gehe mit und muß mich in Deutschland abmelden, verliere somit meine unbeschränkte Steuerpflicht. Wann und ob ich wieder nach Deutschland zurück komme, ist unklar. Was mache ich jetzt mit meinem Riestervertrag ? Soviel ich gelesen habe, muß ich nun alle Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Vor einiger Zeit las ich, daß dies laut Europäischem Gerichtshof nicht zulässig sein soll. Gibt es dazu schon eine Entscheidung ? Danke ! Südostasien

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Südostasien,

durch die Aufgabe der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland, treten die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Grundsätzlich sind dann alle erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurück zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass diese Praxis für einen Verzug innerhalb des Europäischen Union nicht mit der Freizügigkeit innerhalb Europas vereinbar sei. Bei Verzug innerhalb der EU bzw. EWR und Aufgabe der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, treten daher die Folgen der schädlichen Verwendung nicht mehr ein.

Wenn man, wie in Ihrem Fall, außerhalb der EU bzw. des EWR verzieht, treten die Folgen der schädlichen Verwendung nach wie vor ein. Allerdings müssen Sie die Zulagen und Steuervergünstigungen nicht sofort zurück zahlen. Auf Antrag wird Ihnen die Rückzahlung bis zum Rentenbeginn gestundet. Sollten Sie wieder nach Deutschland ziehen, brauchen Sie die Zulagen und Steuervergünstigungen grundsätzlich nicht zurück zahlen, da sie dann wieder der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Südostasien,

sorry, die erste Antwort war nicht ganz konkret formuliert. Den Antrag auf Stundung stellen Sie bei Verzug ins Ausland. Sie stellen den Antrag bei der Zulagenstelle. Wenn Sie den Antrag nicht stellen, werden Ihnen die Zulagen und Steuerersparnisse quasi sofort "in Rechnung" gestellt. Sollten Sie nicht nach Deutschland zurückkehren, müssen Sie die erhaltenen Leistungen zurück zahlen. Sie können diese "Steuerschuld" dann mit mindestens 15 Prozent der monatlichen Rente aus dem Riestervertrag zurück zahlen.

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2 Antworten

Südostasienam 12.10.2010 | 15:28
Danke !
Südostasienam 12.10.2010 | 13:56
Danke für Ihre Antwort. Ich weiß aber jetzt noch nicht, ob ich vor dem Rentenbeginn nochmals meinen Wohnsitz in Deutschland haben werde. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann mache ich jetzt am besten gar nichts ? Weil wenn ich den Antrag stelle, wird ja in jedem Fall gestundet bis zum Rentenbeginn. Oder soll ich den Antrag auf Stundung in jedem Fall sicherheitshalber stellen ? Wo stellt man den Antrag überhaupt ? Bei der Zulagenstelle ? Beim Finanzamt ? Beim Vermittler ? Bei der Depotbank ? (Fondsvertrag) Danke nochmals Südostasien
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